Frage an Ursula von der Leyen von Raymund B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Von der Leyen,
Sie haben vor wenigen Tagen das neue Projekt "Bürgerarbeit" vorgestellt, bei dem es darum geht, Langzeitarbeitlose bei einem Bruttolohn von 900 € über 3 Jahre zu beschäftigen.
Als Teilnehmer des Projektes "Jobpersepektive" stellt sich mir nun die Frage, wie sich die "Bürgerarbeit" von den Programmen "Jobperspektive" (Beschäftigungszuschuss nach SGB II, §16e) und den AGH´s (1-Euro-Jobs) abhebt. Alle drei Programme bzw. Maßnahmen zielen ja auf die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen. Der (alleinstehende) Teilnehmer "verdient" bei allen diesen Maßnahmen zwischen 700 und 900 Euro (wenn man beim 1-Euro-Job Miete und Nebenkosten als "Verdienst" mitrechnet). Alle drei Maßnahmen werden bei nicht Antreten mit Sanktionen belegt und werden in den meisten Fällen von "Aktivierungmaßnahmen" (Bewerbertrainings) flankiert.
Und: alle drei Maßnahmen spielen sich hauptsächlich im "gemeinnützigen" Bereich ab (außer den Fällen, in denen der Beschäftigungszuschuss an einen nicht-gemeinnützigen Arbeitgeber gezahlt wird). Nach meiner Erfahrung sind jedoch in der Regel die gemeinnützigen Arbeitgeber, die die den Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II erhalten.
Nun meine Frage: worinf unterscheiden sich konkret die 3 Programme a) Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II, b) AGH (1 Euro Job) und c) Bürgerarbeit? Wird demnächst einen "§16h Bürgerarbeit" geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort
mit freundlichen Grüßen
Raymund Bollinger