Frage an Ursula von der Leyen von Meik M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
da Ihr Ministerium für den Internationalen Pakt über wirtschalftliche, soziale und kulturelle Rechte ( http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Download/IntSozialpakt.pdf ) verantwortlich ist, den die Bundesrepublik Deutschland 1973 ratifizierte, wende ich mich mit meiner Frage an Sie.
Am 10. Dezember 2008 verabschiedeten die Vereinten Nationen ein Fakultativprotokoll ( http://www.un.org/Depts/german/gv-63/band1/ar63117.pdf ) zu diesem Menschenrechtspakt. Denn obgleich der Sozialpakt ein völkerrechtlich verbindliches Vertragswerk ist, hatte er bisher das Problem, dass sich die erklärten Rechte nicht einklagen ließen. So gelang es dem Oberverwaltungsgericht Münster beispielsweise festzustellen, der Sozialpakt sei nicht dazu geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden, und wies ein Klage ab, obwohl es selbst einräumte, das Menschenrecht auf gebührenfreien Hochschulzugang (Art. 13) sei durch Studiengebührengesetze verletzt (Aktenzeichen 15 A 1596/07). Man könnte auch sagen, ohne eine Möglichkeit zur effektiven Durchsetzung dieser Rechte bleibt der Sozialpakt in Deutschland völlig zahnlos. Er regelt natürlich mehr als entgeltfreie Bildung und enthält z.B. auch ein Menschenrecht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, insbesondere zur finanziellen Gleichstellung von Frauen (Art. 7).
Das Fakultativprotokoll kann diesen Mißstand beheben: Es schafft die Möglichkeit für Individualklagen. Das ist ohne Zweifel ein großer Fortschritt für Menschenrechte weltweit.
Dass es die Menschrechte überhaupt gibt, ist bekanntermaßen eng mit den Lehren aus dem zweiten Weltkrieg verbunden. Der BRD fällt daher eine besondere Verantwortung in dieser Frage zu. Deutschland zählte nicht zu den Erstunterzeichnern des Protokolls. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, wann die Regierung plant, dieses Versäumnis nachzuholen?