Frage an Ursula von der Leyen von Friedemann K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Sie setzen sich für eine gemeinsame Initiative von BDA und DGB ein, die Aufgabe der Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht durch eine gesetzliche Regelung wieder in Kraft zu setzen, faktisch also das Monopol der DGB-Gewerkschaften abzusichern, um die nunmehr bei einer Vielzahl von anzuwendenden Tarifverträgen drohende permanente Streiksituation in Betrieben abzuwenden. Wäre es hier nicht konsequenter und ordnungspolitisch angebrachter, eine gesetzliche Regelung zur Ausübung des Streikrechts anzustreben, anstatt das legitime und grundgesetzlich abgesicherte Recht zur Bildung von und zum Beitritt zu Gewerkschaften durch eine Privilegierung der im Regelfall dominaten DGB-Gewerkschaften abzusichern?
Ich wundere mich in diesem Zusammenhang schon länger, dass Sie offenkundig rechtswidrige Streiks - ich meine hier die letztjährigen Erzieher /-innenstreiks im öffentlichen Dienst trotz laufenden Entgelttarifvertrags - unterstützen ("von der Leyen stärkt Erzieherinnen im Kita-Streik", Spiegel 15.05.2009) und damit entgegenstehende ordnungspolitische- und rechtliche Tarifgrundsätze ignorieren. Auch zum sog. "Flashmob-Urteil" des Bundesarbeitsgerichts habe ich keine Äußerungen Ihrerseits vernommen, so dass ich davon ausgehe, dass Sie diese Art der Streikführung, die in der Sache zu bewussten Sachbeschädigungen des betroffenen Arbeitgebers führen, nicht weiter schlimm finden. Auch das Emmely-Urteil finden Sie "weise" - Passauer Neue Nachrichten vom 11.06.2010 -, obwohl es dazu führt, dass Arbeitgeber Straftaten von langjährigen Mitarbeitern zu dulden haben. Meine Frage: Worin unterscheidet sich Ihr ordnungspolitischer Kompass in Anbetracht Ihrer dargelegten Sympathien von klassischen Gewerkschafts- und SPD-Positionen?
Ich hoffe sehr, dass Sie mir eine Antwort "gönnen", auch wenn die Anzahl der von Ihnen bislang beantworteten Fragen auf "abgeordnetenwatch" doch sehr überschaubar ist.
MfG
F. Kobusch