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Frage von Hagen B. •

Frage an Ursula von der Leyen von Hagen B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau von der Leyen,

am 25.06.2010, wurde einvernehmlich aus den Medien gemeldet das die Bundesagentur für Arbeit, den Menschen, welche Kindergeld und andere Leistungen von der BA beziehen. Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung entzogen werden soll, nicht autorisierte und nicht bekannte Personen erhalten Einblick in deren Daten wie Kontonummern, Adressen, Höhe von Bezügen von der BA und auch anderweitige, ebenso soll für diese das Postgeheimnis nicht mehr zählen.

Bei all dem Missbrauch von persönlichen Daten den wir in den letzten Jahren erlebt haben wollen sie eine weitere Stelle für Datenmissbrauch eröffnen und den Beziehern von Leistungen zwei Rechte einfachso streichen, da diese für einen Briefwechsel bzw. zusenden von persönlichen Unterlagen, nicht mehr gelten.

Wie kommen Sie und die BA dazu den Beziehern von Sozialleistungen Rechte abzusprechen?

Außerdem stellt sich die Frage wie Sie eine absolute Datensicherheit herstellen wollen?

Was geschieht mit den Orginalbriefen der Leistungsempfänger?

Wer kann rechtlich belangt werden, wenn dann doch Datenmissbrauch betrieben wird?

Das es ja angeblich um Kosteneinsparungen geht, kann mann ja bei den "Spitzenbamten" anfangen und deren Gehälter kürzen, was wiederum spielraum schafft um neue Personen einzustellen die mit den Aufgaben betraut werden die jetzte der Post überlassen werden, was faktisch neue Arbeitsplätze wären.

Wieso wird nicht so vorgegangen, vorallem wenn man bedenkt, dass das Vergütungssystem der BA, für die "Top-Angestellten" eher einer Selbstbedienung am Topf der Leute gleicht die in die Sozialversicherung einzahlen? http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/ermittlungen-gegen-ba-chef-weise-1.79585

Welche Kosten verursacht die Vergabe dieser Arbeit an die Post, die BA?

Mit freundlichen Grüßen

Hagen Betz

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