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Ursula von der Leyen
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Frage von Jens B. •

Frage an Ursula von der Leyen von Jens B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

bezugnehmend auf Ihren Vorschlag, sittenwidrige Löhne per Gesetz verbieten zu wollen, anstatt eine Lohnuntergrenze (Mindestlohn) einzuführen, bitte ich um die Beantwortung von zwei Fragen:

1. Die Ausweitung des sogenannten Billiglohnsektors basiert auf der These, dass sozial sei, was Arbeit schafft. Arbeit sei ein sinngebendes Element im Leben eines Menschen. Daher sei das Gehalt bzw. der Lohn nur von sekundärer Bedeutung.
Wenn dem so ist und aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise ein "Sparpaket" auf den Weg gebracht werden muss, aus welchem Grunde werden dann die Gehälter der Bundestagsabgeordneten nicht auf das Existenzminimum herab gesetzt. Die für Ihre Arbeit notwendigen finanziellen Mittel erhalten Sie bereits separat. Ein Auto benötigen Sie nicht privat, da der Fahrdienst des Bundestages Abgeordnete - wenn es aus beruflichen Gründen notwendig ist - fahren kann, etc.
Würden Sie eine derartige Maßnahme als ungerecht empfinden? Und wenn ja, aus welchem Grunde?

2. Muss man sittenwidrige Löhne überhaupt per Gesetz erst verbieten? Ich dachte, derartige Abreitsverträge wären bereits nach § 138 BGB nichtig.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Bekersch

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