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Ursula von der Leyen
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Frage von Wilfried B. •

Frage an Ursula von der Leyen von Wilfried B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen!

Ich hätte gerne von Ihnen gewußt ob für SGB II-Empfänger der 58er Regelung,die bis zum Renteneintrittsalter Grundbedarf und Wohngeld erhalten, eine Besitztstandswahrung gilt für die anteilige Rentenweiterzahlung des Bundes und die Heizkostenpauschale im Wohngeld?
Sehen Sie nicht auch beim Wegfall der Rentenpauschale eine spätere Leistungsverlagerung an die Sozialämter der Länder, etc.?
Wie hat sich Ihr Ministerium die Auswirkung des Wegfalls der Heizkostenpauschale bei SGB II-Empfänger in der Betriebskostenjahresabrechnung gedacht?
Bisher wurden die Betriebskosten von den Ämtern übernommen, müssen die Betroffenen jetzt die Heizkosten, die je nach Wetterlage oft mehrere hundert Euro ausmachen können, von ihrem Grundbedarf von 359,00 Euro bestreiten und es nicht können?
Sehen Sie darin nicht auch das Problem einer verstärkten Obdachlosigkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Bresk

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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