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Frage von Jörg H. •

Frage an Ursula von der Leyen von Jörg H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

im Zuge der gestern veröffentlichten Massnahmen der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung wird unter anderem die Abschaffung des Rentenversicherungsbeitragssatz fu?r SGB II Empfänger genannt.

Nur zum Verständnis: Betrifft dies´ die Versicherungspflicht für ALG II Empfänger gemäß SGB IV oder bezieht sich diese Massnahme ausschließlich auf den Zuschuß des Bundes gem. SGB VI §170 Abs. 1?

Im ersten Falle wären ALG II Empfänger in der letzten Konsequenz von der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit ihrer Arbeitslosigkeit ausgeschlossen.

Im zweiten Falle müssten ALG II Empfänger, wenn ich das richtig verstanden habe, auf Basis von § 166 (2a) SGB VI ihre Beiträge selber tragen.

Vielen Dank im Voraus für eine kurze Klarstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Hoffmann

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