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Frage von Sabine B. •

Frage an Ursula von der Leyen von Sabine B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

§ 82 SGB XII bestimmt, daß ein Grundsicherungsempfänger von jeglichem Zuverdienst nur 30 % einbehalten darf, ohne jeglichen Freibetrag. Dagegen bestimmt § 30 SGB II, daß von ALG II lebende Menschen von einem Zuverdienst 100 Euro plus 20 % von darübergehenden Beträgen behalten dürfen.

Unter SGB XII fallen insbesondere Leistungsempfänger, die erwerbsunfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente beanspruchen können sowie Rentenbezieher wegen Erwerbsminderung, deren Rente für die Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht ausreicht.

Daraus ergibt sich im Vergleich folgende Rechnung: Verdienen zwei Menschen, von denen einer unter SGB II und einer unter SGB XII fällt, dazu, dann hat der SGB-XII-Empfänger immer weniger als der SGB-II-Empfänger. Unter dem Aspekt, daß Erwerbsgeminderte es sowieso schwerer haben, sich ein zusätzliches Einkommen zu erarbeiten, halte ich das für diskriminierend. Der SGB-XII-Empfänger muß also individuell mehr leisten, um dasselbe Geld zu erarbeiten, und davon wird ihm dann noch mehr weggenommen, als wenn er voll leistungsfähig wäre.

Unter dem häufig gebrauchten Politikerwort von der "Arbeit, die sich wieder lohnen muß", könnte man diese Gesetzgebung schon als zynisch ansehen. Für wen muß sie sich lohnen? Für die Sozialämter? Für die Leute, die unter SGB XII fallen, wohl eher nicht.

Ich möchte gern wissen, wann Sie diese m.E. sogar grundgesetzwidrige, diskriminierende Ungleichbehandlung aus der Welt schaffen. Und da Sie sich als christlich bezeichnen, darf ich Sie an Matt. 25, 40 erinnern.

Mit freudlichen Grüßen
Sabine Becker (erwerbsunfähig)

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