Frage an Ursula von der Leyen von Beate R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich habe in der Ard folgende Aussage von Herrn Alt gehört: "Solange die Jobcenter die Wohnkosten immer übernehmen, entfalle für viele der Anreiz, eine im Verhältnis zu den Wohnkosten geringer bezahlte Arbeit anzunehmen."
Nun ist es so, dass ich aus Gesprächen mit Betroffenen in Oberhausen weiss, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft durch die örtliche Arge pauschaliert sind.
Welchen Sinn hätte sonst das Wort angemessen.
EIn Alleinstehender hat Anspruch auf eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 215 Euro.
50% der Arbeitslosen in Oberhausen sind alleinstehend.
Nach Auskunft der örtlichen Sozialverbände tragen ein Drittel aller Arbeitslosen, einen Teil ihrer Mietkosten aus dem Regelsatz.
Sie sparen sich die Wohnung vom Munde ab.
Erstaunlich dieses hohes Maß an Selbstdisziplin.
Meine Frage:
Wo beginnen für sie sittenwidrige Löhne?
Glauben sie auch, dass die unverschämt hohen Lohnforderungen der Arbeitslosen eine Arbeitsaufnahme verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Beate Richter