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Frage von Thomas W. •

Frage an Ursula von der Leyen von Thomas W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ministerin,

in meiner Nachbarschaft lebt eine heute 87-jährige Frau. Soweit sie im Umgang mit Behörden u.ä. Hilfe benötigt, wendet sie sich gelegentlich an mich. Sie arbeitete zeitlebens in einer kleinen Landwirtschaft und bezieht nun Altersrente in Höhe von unter 150,00 Euro monatlich. Da sie in äußerst bescheidenen Verhältnissen lebt, wollte sie nun einen Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr stellen. Da uns sehr daran gelegen ist, den Antrag richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen, rief ich bei der auf dem Antrag angegebenen Telefonnummer der GEZ an und erkundigte mich, welcher Befreiungstatbestand in diesem Falle zutreffen würde.

Dabei wurde mir erklärt, dass die Altersrente (obwohl sie unter der Grundsicherung liegt) kein Grund sei, um meine Nachbarin von der GEZ-Gebühr zu befreien. Sie müsse dann eben einen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Hartz IV stellen und sobald dieser genehmigt sei, könne sie von den Rundfunkgebühren befreit werden.

Einen derartigen Antrag will die Betroffene aber nicht stellen, da sie dem Staat bzw. dem Steuerzahler nicht "auf der Tasche liegen will".

Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass jemand, der deutlich weniger als den Hartz-IV-Regelsatz bezieht, keine Befreiung erhält bzw. dass man auch noch dafür "bestraft" wird, wenn man nicht zum Sozialamt geht!

Für eine kurze Stellungnahme, in der Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen (und ggf. eine unbürokratische, rasche Lösung aufzeigen können), wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Waldenmayer

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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