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Frage von Angelika B. •

Frage an Ursula von der Leyen von Angelika B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Ich hoffe dass sie etwas für alleinerziehende Eltern machen können.
Nach einer Scheidung mit Kindern steht den Kindern und wenn möglich auch dem Expartner ein Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu.
Sollte der Expartner nicht zahlungswillig oder zahlungsfähig sein, ist es möglich für die Kinder einen sog. Unterhaltsvorschuß zu erhalten.
Warum endet dieser Anspruch auf Unterhaltsvorschuß schon nach 6 Jahren bezw. nach dem 12. Lebensjahr der Kinder?
Wenn der alleinerziehende Elternteil selbst nicht genug verdient um für sich und die Kinder alleine aufzukommen, kann er nur noch ALGII Leistungen als Bedarfsgemeinschaft beantragen (oder in einigen wenigen Fällen auch den Kinderzuschuss), die aber wesentlich geringer ausfallen als die zustehenden Unterhaltsleistungen.
Es wird immer von der Wahrung der Menschenwürde, von dem Versuch Menschen aus dem ALGII Bezug herauszuholen gesprochen. Ich kenne viele Frauen, die nur durch ihre Kinder in den ALG Bezug gelangen, die zwar alleine für sich ihren Lebensunterhalt verdienen könnten, aber den erhöhten Bedarf mit der verminderten Flexibilität nicht erwirtschaften können. Ausserdem haben diese Frauen nicht die Möglichkeit über Eigenleistung den Kindern ein erträgliches Leben zu ermöglichen, da ihnen nur 100€ Zuverdienstmöglichkeit bleiben, während dem Partner ein Selbstbehalt von 700-800€ zusteht.
Wäre es nicht sinnvoll, den Unterhaltsvorschuß an alle Alleinerziehenden, deren Verdienst unter einem bestimmten Betrag liegt, auszuzahlen, um diesen Menschen die Möglichkeit zu geben auch ohne ALGII Bezug auszukommen.
Wenn die Summe dann trotzdem zu wenig ist, wird dieses UVG ja sowieso auf den ALGII Bezug angerechnet und der Staat hätte damit keine Nachteile, im Gegenteil. Die ausgezahlten Gelder des UVG müssen bei Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Elternteiles zurückgezahlt werden, die der ALG II Leistungen meistens nicht.

Gruss A. Buchholz

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