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Ursula von der Leyen
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Frage von Andreas T. •

Frage an Ursula von der Leyen von Andreas T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
laut SGB stellt ein Einfamilienhaus bis zu einer Summe von 250000 € geschütztes Vermögen da. Wenn der Bedürftige kein Einkommen hat, erhält er seinen Regelsatz, Versicherungszuschüsse und Unterkunftskosten als Leistung vom Staat. Auch im Fall von Erwerbsunfähigkeit.
Als Gegenbeispiel muss ein Erwerbsunfähiger, dessen einzigste Einnahmequelle die Miete aus einem Mehrfamilienhaus,
in dem er selber wohnt, besteht, dieses Zwangsverwerten. Selbst wenn das Haus nur einen Wert von 100000 € hat.
Er wird nie wieder die Möglichkeit haben sich einen eigenen Wöhnraum leisten zu können. Der Erlös aus dem Verkauf wegen Verwertbarkeit, ist nach kurzer Zeit aufgebraucht, und der Staat muss dann zusätzlich die Miete, Unterkunftskosten, etc. in voller Höhe in Form von Leistungen aufkommen.
Das Einkommen welches der Bürger hatte, fällt durch den Zwangsverkauf weg.
Der erwerbsunfähige Bürger verliert dadurch auch seine einzige Geldquelle, die die Leistungen des Staates eigentlich reduzieren. So aber schadet sich der Staat selber.
Mit dem SGB in der heutigen Fassung, produziert der Staat Altersarmut und lebenslange Leistungsbezieher.
Wurde dieses Problem schon vom Bundestag erkannt und was wird dagegen unternommen ?

Mit freundlichem Gruß
Andreas Tillhon

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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