Frage an Ursula von der Leyen von Rainer K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen,
Kraftfahrer die einen LKW über 7,5 to lenken, müssen bis 2014 eine 35 Stündige Schulung nachweisen, in der unter anderem auch die Sozialvorschriften (Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalgesetz) erklärt werden. So weit so gut.
In den Erläuterungen zu den Sozialvorschriften im Transportwesen ist der Disponent verantwortlich die Arbeit gemäß dem Arbeitszeitgesetz und dem Fahrpersonalgesetz ( regelt die Lenkzeit) so einzuteilen, sodaß der Fahrer die Lenkzeit, sowie die Arbeitszeit, einhalten kann.
Der Disponent ist bei Nichteinhaltung von der Ordnungswidrigkeit bis zum Strafrecht betroffen.
Disposition als Ausbildungsberuf gibt es jedoch nicht, sodaß auch das nötige Bewußtsein für die Verantwortung fehlt. Was nützt es dem Kraftfahrer, wenn er auf die Gesetze verweist, die man ihm bei der Schulung zur Kenntnis brachte, wenn der Disponent nicht über den gleichen Wissenstand verfügt.
Ein Berufsstand wie der Disponent, der 2 Gesetze beachten muß, um die Arbeitszeit eines Fahrers einzuteilen besitzt keine Kenntnis seiner Verantwortlichkeit, da kein Qualifikations- nachweis für diese Tätigkeit besteht.
Wieso gibt es hier bei der sehr großen Verantwortung des Disponenten keine Qualifizierungsmaßnahme?
Mit freundlichem Gruße
R.Kastner