Frage an Ursula von der Leyen von Michael G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau von der Leyen,
so eben bin ich über meinen Rentenversicherungsbescheid gestolpert. Ich habe im Rahmen eine unselbständigen Tätigkeit von 1985 bis 2001 ca. 65T Eur an Beiträgen eingezahlt.
Der Bescheid hat nun folgendes Ergebnis: im Jahre 2034 (in Alter von 67 Jahren) erhalte ich voraussehbar eine mtl. Rente von 323 Euro.
Teile ich meine eingezahlten Beiträge ohne jede Verzinsung durch die Leistung, muss ich mindestes 16 Jahre lang Leistungen aus der Rentekasse beziehen, um zumindest die Beiträge aus der Rentekasse herauszubekommen.
Generationenvertrag hin oder her. Das Kapital auf ein gewöhnliches Sparbuch eingezahlt, ergäbe ab dem letzten Tag der Einzahlung gerechnet und mit 1,5 % verzinst, eine Sparsumme von mindestens 105000 Euro. Damit müsste ich also bei einem erwarteten Leistungsbezug von 323 Euro mindestens 94 Jahre alt werden um eine Amortisierung zu erleben. Rechnet man noch einmal die Zinsen aus den Anspar- und Auszahlungszeitraum hinzu verlängert sich die Zeit weiter um ca. 10 Jahre auf 104.
Nun meine Frage(n):
Halten Sie es für gerecht und sozial, das im Angesicht einer gesamten Lebenserwartung von 74 Jahren bei einem Mann (im übrigen sechs Jahre weniger Lebenszeit einer Frau -> was macht die Regierung da gegen?) ca. zwei Drittel der eingezahlten Leistung an die Rentenkasse fallen?
Ist eine Versicherung, die mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht einmal ein Drittel der eingezahlten Beiträge wieder auszahlt, mit dem Grundgesetz vereinbar?
Plant die Regierung Veränderungen um diese, jahrzentelang anhaltende Misswirtschaft des Staates ein Ende zu setzen?
Schuld ist sicherlich nicht der demographische Wandel, denn dieser ist ebenso lange Bekannt. Angesichts der prekären familienrechtlichen Lage sind höhere Geburtenraten wohl auf Jahre nicht in Sicht.
Werden Sie die Öffentlichkeit über die tatsächliche Lage der Rentenversicherung informieren?
Mit freundlichen Grüssen
M. Gaese