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Ursula von der Leyen
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Frage von Torsten S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Torsten S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ministerin,

bei Durchsicht der Sozialgesetzbücher ist mir aufgefallen, dass Strafgefangene hinsichtlich des Bezuges von Arbeitlosengeld erhebliche Vorteile gegenüber dem Normalbürger genießen.
So wird ein - zur Arbeit verpflichteter - Strafgefangener so gestellt, als hätte er 90 Prozent der Bezugsgröße (zZt 30.660 Euro), also 27594 Euro/Jahr oder 2299,50/Monat verdient. Der Gefangene zahlt jedoch von seinem (angenommenen) Monatsverdienst von 250 Euro lediglich 1,4 Prozent ALV-Beitrag = 3,50 Euro. Normalerweise wären 64,39 ALV-Beiträge fällig. Der Steuerzahler kommt für die Differenz auf und steuert demnach pro arbeitendem Gefangenen 60,89 Euro bei. Zudem erhält der Gefangene nach seiner Entlassung Arbeitlslosengeld auf Grundlage der fiktiv verdienten 2299,50 Euro. Auch dieses Arbeitslosengeld zahlt der Steuerzahler.
Angesichts der sinkenden Löhne für den Normalverdiener stellt sich hier die Frage, wie es dem rechtschaffenden Bürger vermittelt wird, dass jemand, der teilweise erhebliche Folgekosten durch seine Straftaten verursacht hat (Kranken- und/oder Rentenzahlungen für die Opfer, Erhöhung von Versicherungsbeiträgen, usw) auch noch durch die Haftzeit auf Kosten der Steuerzahler profitiert, indem ihm ein so hohes Arbeitslosengeld gezahlt wird, dass eine Arbeitsaufnahme nach der Haftzeit völlig unaktraktiv erscheinen lässt?
Vor allem vor dem Hintergrund, dass viele Menschen in Deutschland, die unverschuldet auf Hartz 4 angewiesen sind und mit erheblich weniger auskommen müssen, möchte ich gerne Ihre Meinung zu dieser Problematik hören.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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