Frage an Ursula von der Leyen von Uwe H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Verehrte Arbeitsministerin,
ich hätte mal ein (rein theoretisches) Modellbeispiel zum Thema Mindestlohn, Zeitarbeit, Überstunden. (in Teilen vielleicht durchsetzbar)
Zeitarbeit sollte doch in ihrer ursprünglichen Form Auftragsspitzen der Unternehmer auffangen.
Warum führt man sowas nicht generell wieder ein? Jede Überstunde eines Arbeitnehmers wird in irgendeiner Form mit einem Aufschlag von 25% und mehr vergütet. Um diese Überstunden abzubauen, könnte der Unternehmer sich Zeitarbeter holen, die genau so hoch wie die Stammbelegschaft bezahlt werden (keine Biliglöhne) plus einem Zuschlag für die Zeitarbeitsfirma
zur Firmenexistenz (beispielsweise 10%). Dann ist die Rechnung einfach: Der Unternehmer zahlt insgesamt 110% statt 125%, der Niedriglohn ist vom Tisch und der Unternehmer behält seine Stammbesetzung, vielleicht in zahlenmäßig etwas niedriger Form als nötig, denn er kann ja auf Zeitarbeiter zurückgreifen. also weniger Entlassungen. das heißt natürlich auch, dass die Zeitarbeitsfirmen kurzzeitig Kurzabeit beantragen könnten, die aber bei den Unternehmern wegfällt.
Ich betrachte dieses nur als Denkanstoß, der vielleicht in die richtige Richtung geht.
Ich glaube, dass hier etwas mehr Gerechtigkeit in punkto Arbeit und Lohn besteht.
Für eine Stellungnahme wäre ich sehr dankbar.
mfG.
U. Horstmann