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Ursula von der Leyen
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Frage von Steffen W. •

Frage an Ursula von der Leyen von Steffen W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich habe eine kurze prägnante Frage:

In der Bild am Sonntag werden Sie heute hinsichtlich Einmalzahlungen an Hartz IV-Empfänger wegen besonderen Bedarfs wie folgt zitiert: "Die Waschmaschine gehört sicher nicht dazu. Für solche Anschaffungen, die in die Regelsätze eingerechnet sind, muss eben gespart werden. Das müssen Arbeitnehmer mit geringen Einkommen ja auch."

Ist diese Auffassung nicht lebensfremd?

Ich bin zwar selbst kein Hartz IV-Empfänger aber beziehe als Student BAFöG und weiß daher, was es heißt sich von 360,-€ monatlich zu unterhalten. Woher kommt die Einschätzung, dass Sie glauben, jemand der am untersten Existenzminimum lebe, könne Rücklagen für eventuelle größere Anschaffungen bilden?

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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