Frage an Ursula von der Leyen von Arno O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
weshalb muss ein älterer Arbeitsloser erst 6 Monate Alg 1 beziehen um dann einem Arbeitgeber nach dieser Zeit einen Zuschuss (EGZ für Ältere) zu gewähren.
Wäre es nicht sinnvoller ,im Rahmen von erforderlichen Sparmassnahmen ,die Voraussetzungen für einen solchen Zuschuss dahingehend abzuändern, daß dieser Zuschuss dem älteren Arbeitslosen gewährt wird wenn dieser durch Eigeninitiative in den ersten 3 Monaten seiner Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung aufnimmt.
Hier könnte doch evtl. durch eine Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit eine Haushaltsmitteleinsparung erfolgen wenn man von einem
durchschnittlichen Alg 1 Bezug von ca. 1300,-€ monatlich ausgeht.
Gleichzeitig aber auch ein Ansporn zu einer größeren Eigeninitiative erzeugt werden. Wobei bei einer Arbeitsaufnahme der bisherige Arbeitslose durch diese Zuschussgewährung an seine Person bestimmt auch eher bereit wäre einen evtl.niedrigeren Lohn bzw. Gehalt , zumindest während der Probezeit, zu akzeptieren.
Auf Ihre Antwort hoffend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen