Frage an Ursula von der Leyen von Yves B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Dr. von der Leyen,
wie ich folgender Online-Infoseite Ihres Ministeriums entnehme:
http://www.bmas.de/portal/22140/arbeitsmarktreform__fragen__und__antworten__zu__foerdern__und__fordern.html
sind ALG-II-Empfänger, die ein nicht „sittenwidriges“ Arbeitsangebot ausschlagen, i.d.R. von massiver Kürzung, bei Wiederholung evtl. sogar Streichung und Obdachlosigkeit bedroht.
Aus folgendem Interview:
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/01/11/ursula-von-der-leyen/interview-zu-hartz-iv-rente-mit-67-kurzarbeit.html
geht hervor, dass Sie an diesen Regeln lediglich unrigorose Anwendung bemängeln. Vor dem Hintergrund folgender ethischer und rechtlicher Problemstellungen bitte ich um begründende Auskunft, ob (und ggf. inwiefern nicht) Sie dabei bleiben:
Die staatlich verordnete Wahrnehmung eines speziellen Arbeitsverhältnisses impliziert einen mehr oder weniger fest vorgegebenen Tagesablauf (Ort, Zeit, Tätigkeit). Eine Vereinbarkeit mit den grundgesetzlich geschützten Rechten auf Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung ist für mich nicht erkennbar.
Noch massiver ist die Fremdbestimmung wohl nur für JVA-Insassen, allerdings für Verbrechen verhängt und nicht damit verbunden, fast alles angesparte Vermögen für die erhaltene Versorgung opfern und ggf. sogar auf (beheizte) Unterkunft verzichten zu müssen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_über_Wirtschaftliche,_Soziale_und_Kulturelle_Rechte
Laut diesem Wikipedia-Artikel ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nach Inkrafttreten 1976 für die BRD rechtsverbindlich geworden und enthält u.a. die Rechte auf Arbeit, Berufsfreiheit, Mindestlohn, Lohngerechtigkeit, angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit, angemessenen Lebensstandard und Wohnen- kurz, m.E. einen Gegenentwurf zu erwähnten ALG-II-Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Yves Busch