Frage an Ursula von der Leyen von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
wegen der auch soeben bei Anne Will in Aussicht gestellten Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten im SGB-II brennt hier einigen die Frage : Wann und wie wird da etwas getan ? Bisher sind die 20 bzw 10 % Zuverdienstmöglichkeit bis 1200 oder mit Kind bis 1500 € Brutto gedeckelt. Danach entsteht das, was eine Stagnationszone genannt werden kann. In einem Diagramm kann man dies schnell ablesen. Es muss aufhören, dass ein Chef sagt: Sie könnten anstatt 1200 € bei mir auch 1700 € verdienen und diese 500 € mehr an Brutto bringen einem Aufstocker 0 € Verbesserung. Wird auch erwogen die Anzahl der Kinder in diese Neuordnung der Zuverdienstmöglichkeiten mit einfließen zu lassen ? ( bisher gelten die 1500 € pauschal - egal für wieviele Kinder man sorgt ) Wann wird eigentlich die in 2006 vom BSG entwickelte Rechtsfigur der zeitweisen Bedarfsgemeinschaften endlich in Gesetzesform gegossen ? ( z.Zt. bekommen rund eine Million Kinder die mit hilfebedürftigen Elternteilen ( zeitweise ) zusammenleben 0 € - sie bekommen von den zuiständigen JobCentern das Geld für die Ernährung sowie alle anderen Bedarfe verweigert. Wann wird es eine Konkretisierung von Seiten des Gesetzgebers geben, wie der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung im SGB-II auszulegen ist ? ( Dies ist eine weitere planwidrige Regelungslücke, die zu bisher jahrelangem blankem Chaos in der Sozialgerichtsbarkeit geführt hat und immernoch nicht geklärt ist ( man behilft sich mit dem Gesetztestext zum BSHG von 1985 - jedoch ist ein Vierteljahrhundert vergangen und wir leben nun mit einem ganz anderen System - SGB-II mit pauschalierter Leistungsbemessung ) )
Mit freundlichen Grüßen
Andreas