Frage an Ursula von der Leyen von Stefan M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau von der Leyen.
Ich habe einige Fragen zum Thema Unterhalt, bzw. Unterhaltsvorschuß. Ich lebe mit meiner Frau und Ihrem Kind aus der ersten Beziehung zusammen. Als wir uns kennenlernten war das Kind 5 Jahre alt. Der Kindsvater hatte bis dahin nie Unterhalt an meine Frau bezahlt und die Unterhaltvorschußkasse hat die Hälfte des Mindestunterhaltes gezahlt und diese Leistung nach Ablauf der maximal vorgesehenen Zahlungsdauer eingestellt. Danach bekam meine Frau keinerlei finanzielle Leistung mehr, weder vom Vater noch von der Unterhaltsvorschusskasse. Diese Praxis muss doch zwangsläufig dazu führen, dass eine grosse Anzahl von Kindern alleinerziehender Mütter in Armut aufwachsen. Aus meiner Sicht wird das durch die bestehenden Regelungen sogar noch gefördert. Alleinerziehende Mütter haben es sowieso schon schwerer, aber wenn sich der Kindsvater auch noch um den Unterhalt herumdrückt, dann wird den Kindern das Leben noch einmal besonders schwer gemacht. Deshalb nun meine Fragen:
Warum beläuft sich der sogenannte Unterhaltsvorschuss auf die Hälfte des Mindestunterhalts und nicht auf den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle und läuft nur 6 Jahre und nicht solange das Kind unterhaltspflichtig ist, wenn der Mann nicht zahlt?
Warum wird den alleinerziehenden Frauen, deren Männer keinen Unterhalt zahlen, nicht wenigstens der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ausgezahlt und diese Schuld dann durch den Staat vom Kindvater eingefordert?
Warum werden die Frauen, deren Situation häufig schon schlecht ist, damit alleingelassen Ihre Rechte gegenüber dem Kindsvater einzufordern?
Warum darf unser Kindsvater alle seine Rechte im Umgang mit seiner Tochter ausleben, muss sich aber defakto überhaupt nicht finanziell engagieren? Oder Konkret: Warum darf der "mittellose" Kindsvater dreimal im Jahr mit dem Kind verreisen, anstatt erstmal den Unterhalt zu bezahlen?
Bitte antworten Sie mir. Vielen Dank, Stefan Mack