Frage an Ursula von der Leyen von Dieter E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
für die Kinder meiner Frau sehen wir keinen Unterhalt.
Für meine leiblichen Kinder muss ich aber brav Unterhalt zahlen, für die Berechnung dieses Unterhalts wird nicht berücksichtigt, dass auch ich eine Familie mit Kindern zu unterhalten habe. Zwar bin ich meinen Stiefkindern gegenüber zu nichts verpflichtet, aber dennoch benötige ich eine große Wohnung mit zwei Kinderzimmern, muss meine Stiefkinder satt bekommen und einkleiden. Hier beißen sich doch Gesetze: Ich bin zu nichts verpflichtet, aber bekomme auch keinerlei Unterstützung, muss meine Stiefkinder allein sattbekommen.
Meinen leiblichen Kindern soll es gut gehen und dafür bin ich auch gern bereit, alles in meiner Macht stehende zu tun, aber ihnen geht es mehr als hervorragend, aufkosten meiner Stiefkinder, die deutlich unter der Armutsgrenze leben. Davon dürfen Sie sich gern persönlich überzeugen.
Ein wenig mehr Gerechtigkeit wäre sehr angebracht.
Warum wird, bei der Berechnung des Unterhalts für meine Kinder eigentlich meine Steuervergünstigung, die ich mit der Heirat meiner jetzigen Frau erhalten habe, zu Gunsten meiner Kinder eingerechnet?
Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Eikelmann