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Frage von Jürgen L. •

Frage an Ursula von der Leyen von Jürgen L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Ursula von der Leyen,

Meine Fragen zur Neuorganisation SGB II:
Warum sollen die Optionskommunen auf 69 beschränkt bleiben, was im Übrigen verfassungsrechtlich bedenklich sein dürfte? Da es bereits begründete verfassungsrechtliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der getrennten Aufgabenwahrnehmung mit dem Träger BA gibt (sh. Kurzgutachten Prof. Wieland) erscheint es da nicht gesetzgeberisch unklug das Risiko einer erneuten erfolgreichen Verfassungsbeschwerde einzugehen? Wo bleibt die ganzheitliche Betreuung? Gerade viele Anspruchsberechtigte im SGB II benötigen intensive persönliche Hife und wären mit einer getrennten Aufgabenwahrnehmung überfordert.

Gerade die jetzige Koalition hat vor der Wahl dezentrale Strukturen und weniger zentralistische Vorgaben propagiert. Wie sollen innerhalb eines Jahres die gerade gewachsenen, mühsam aufgebauten Strukturen wieder getrennt werden (doppelte IT, doppelte Aktenführung, demnächst doppelte sicherlich tlw. widersprüchliche Bescheidung, doppelte Rückeinnahmesachbearbeitung, Trennung arbeitsmarktlicher und sozialintegrativer Leistungen usw.)

Wieso wird das Ziel der Leistungsgewährung aus einer Hand (zumindest einer Organisation) aufgegeben? Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde erheblich teurer, bürokratischer und von der Dienstleistung her erheblich schlechter. Wieso ist dies von Ihnen politisch gewollt? Sollte das Gesetz und auch die Verfassung nicht den Menschen dienen im Sinne einer optimalen Aufgabenerfüllung?

Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zur getrennten Aufgabenwahrnehmung zwischen Kommunen und Arbeitsagentur sind zu dem Ergebnis kommen, dass diese keine Zukunft bietet.
http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2009/report2009-04.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Lothmann

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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