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Ursula von der Leyen
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Frage von Angelika B. •

Frage an Ursula von der Leyen von Angelika B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Setzen Sie sich dafür ein, den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden Eltern solange zu zahlen, wie für die Kinder ein Unterhaltsanspruch besteht? Warum wird diese Vorschussleistung nur 6 Jahre bzw. bis zum 12. Lebensjahr gezahlt, auch wenn die Kinder und der Alleinerziehende Elternteil nicht in der Lage sind, Erziehung und Barunterhalt alleine zu stemmen? Warum sind die Bedingungen zum Kinderzuschlag so eng gefasst? Warum gibt es hier eine Mindestverdienstgrenze? Was ist mit Menschen, die mehr als ALGII und weniger als diese Grenze verdienen? Warum fallen diese Menschen aus der Förderung und müssen Arbeitslosenhilfe ALGII beantragen obwohl sie arbeiten?
Warum werden die Kinder nicht aus der Haushaltsgemeinschaftsregelung bei ALGII hersusgenommen?
So muss sich ein alleinerziehender Elternteil der den Unterhalt für sich verdient, nur wegen der Kinder arbeitslos melden um eine Unterstützung für die Kinder zu erhalten!
Darum wird es alleinerziehenden Eltern mit ALGII fast unmöglich wieder eine Beziehung einzugehen, da der neue Partner automatisch für die ganze Badarfsgemeinschaft aufkommen muss, also den Unterhalt auch für die "fremden" Kinder zahlen muss.

Mit hoffnungsvollen herbstlichen Grüssen aus dem Taubertal

Angelika Buchholz

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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