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Ursula von der Leyen
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Frage von Roland F. •

Frage an Ursula von der Leyen von Roland F. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau MdB von der Leyen.

Sie haben persöhnlich beantragt, dass das Album "Liebe ist für alle da" von der deutschen Band Rammstein auf dem deutschen Index für jugendgefährdende Medien landen sollte.

Ich selbst habe mich schon über diesen Antrag sehr gewundert.

Meine Frage dazu ist nun wie sie auf die Idee kommen das dieses Musikalbum so gefährlich ist, und warum ausgerechnet dieses Album, denn dieses Album spielt genauso wie die ganze Musik von Rammstein auf Klischees an?
Es ist klar verständlich das die Lieder einen sexuellen Hintergrund haben- teilweise- aber wäre es nicht sinnvoller erst mal ein klärendes Gespräch mit der Band durchzuführen?
Sie haben sich ja bereits bei den Seitenblockaden einen schlechten Namen in der deutschen Öffentlichkeit erarbeitet.
Deswegen frage ich sie, was ist das Problem mit einer Musikgruppe erst mal über das entsprechende Album zu sprechen.

Möchten sie diese Art der Antragsstellung weiterhin so verfolgen?
Denn viele Nazi-Musik steht nicht auf dem Index, wäre es nicht wichtiger solche Musik zu verbieten als Musik deutscher Künstler die etwas anecken gleich aufn Index zu hauen, manchmal bekommt man bei ihren Aktionen. das sie eine Art Willkür haben, was gedenken sie in Zukunft gegen solche Aktionen von ihren zu tun?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur CD "Liebe ist für alle da".

Grundlage war, dass sich Bürgerinnen und Bürger an das Bundesfamilienministerium gewandt haben mit der Bitte, einen Indizierungsantrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu stellen. Dem ist das Bundesfamilienministerium nachgekommen, was auch dem gesetzlichen Auftrag der Behörde entspricht.

Neben zahlreichen Landesministerien, Jugendämtern und Polizeidienststellen ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine von vielen Stellen in Deutschland, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden über vermeintlich oder tatsächlich jugendgefährdende Medieninhalte wenden können.

Die BPjM ist eine eigenständige Behörde und entscheidet in Gremien. Die Zusammensetzung des Gremiums sowie die Kriterien für die Entscheidungen sind auf der Homepage der BPjM - http://www.bundespruefstelle.de - nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephanie Schäfer
Referat 515
Jugendschutzgesetz, Medienkompetenz