Frage an Ursula von der Leyen von Jens F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
wann wird die Strassenverkehrsordnung dahingehend geändert, dass vor Schulen grundsätzlich nur Tempo 30 gefahren werden darf.
Für unseren Ort hat die zuständige Strassenverkehrsbehörde einen entsprechenden Antrag unserer Bürgerinitiative abgelehnt unter anderem wegen des fehlenden Unfallgeschehens. Das muss man sich einmal vorstellen.
Aus Achtung vor dem Leben und der Unversehrtheit unserer Kinder und aller Bürger hatten wir gehofft, mittels eines Antrages auf strassenverkehrsrechtliche Anordnungen gemäss §45 StVO eine Geschwindigkeitsbegrenzung über nur 200 Meter vor unseren zwei (in Kürze sogar drei) Schulen zu bekommen.
Besonders delikat ist: es gab im betreffenden Bereich bereits über Jahrzehnte hinweg Tempo 30. Die Beschilderung hat man jedoch wahrscheinlich im Zuge des Strassenbaues im Jahr 2002 abmontiert. Der Zustand ist für alle Beteiligten äusserst unbefriedigend.
Es grüßt Sie freundlich J. Fleischhauer