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Ursula von der Leyen
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Frage von Maren K. •

Frage an Ursula von der Leyen von Maren K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse beträgt seit 1. Juli 2009 14.9%, davon trägt der Arbeitnehmer 7% und der Arbeitgeber 7,9%. Als Freiberuflerin habe ich bekanntlich keinen Arbeitgeber, muß also im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer den vollen Beitragssatz zahlen. Besonders bei einem Durchschnittlichen Einkommen von 1000 bis 1250 EUR brutto erkenne ich darin sowohl einen Mangel an Solidarität mit unteren Einkommensklassen, als auch eine erhebliche Ungleichheit in der Beitragsregelung.
Meine Fragen: stimmen Sie mir zu, daß hier dringend Handlungsbedarf besteht? Wenn ja, wie weit und in welcher Form werden sie sich für die Behebung dieses Mißstandes Einsetzen? Sind sie gegebenenfalls für grundlegende Gesundheitsreform verknüpft mit einem Grundeinkommen bzw. Bürgergeld nach thüringischen Modell?

Mit freundlichen Grüßen
Maren Krause

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Krause,

die Schaffung eines bedingungslosen Grundeinkommens würde zu einer völligen Umstrukturierung des Steuer- und Transfersystems sowie der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland führen und damit bestehendes Vertrauen in diese Sozialordnung erschüttern bzw. zu dessen Verlust führen. Ein einmal erfolgter Systemwechsel ließe sich nicht ohne Weiteres wieder rückgängig machen, so dass nachkommende Generationen ohne lohnbezogene Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung sowie bei Rentenbezug blieben.

Das Grundeinkommen würde problematische Anreize zur Nichterwerbstätigkeit setzen. Denn das Grundeinkommen ließe materiell eine dauerhafte Nichtintegration in den Arbeitsmarkt zu. Ein Herausfallen von Menschen aus dem Arbeitszusammenhang wäre grundsätzlich akzeptiert, in gewisser Weise sogar befördert. Dies könnte weite Teile der Bevölkerung, insbesondere Frauen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Migrantinnen und Migranten und sozial benachteiligte Personen dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausschließen. Das sozialpolitische Handeln der Bundesregierung ist hingegen darauf ausgerichtet, die Menschen zu befähigen, sich selbst zu helfen und vom Bezug von Transferleistungen unabhängig zu werden und somit eine dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge zu vermeiden. Durch eine erfolgreiche Aktivierungspolitik sollen alle die Chance erhalten, ihre individuellen Möglichkeiten auszuschöpfen und am Arbeitsmarkt teilzuhaben.

Das Bürgergeld ist sozial ungerecht, denn jeder soll unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen das gleiche Bürgergeld erhalten. Ebenso findet keine Differenzierung beispielsweise nach Lebenshaltungskosten, Leistungsfähigkeit oder besonderen Notlagen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger statt.

Auch widerspricht es dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn einige Menschen ein Grundeinkommen beziehen, ohne dafür Bereitschaft zu zeigen am Erwerbsleben teilnehmen zu wollen, während andere durch ihre Erwerbsarbeit nicht nur ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, sondern auch in ganz erheblichem Umfang die Grundlage zur Finanzierung des Grundeinkommens aufbringen müssen. Das bedingungslose Grundeinkommen ist zudem eine unspezifische, einheitliche Leistung nach dem Gießkannenprinzip, die viele Menschen mit spezifischen Bedarfslagen - je nach Modell - teilweise sogar schlechter stellen würde als derzeit.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde schließlich zu einer extrem hohen Steuerbelastung führen. Die finanzpolitischen Auswirkungen, die ein bedingungsloses Grundeinkommen mit sich brächte, wären völlig unkalkulierbar und die finanziellen Risiken, vor allem für die künftigen Generationen, immens.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen