Frage an Ursula von der Leyen von Arne G. bezüglich Familie
Guten Tag,
zu meiner Person: Ich arbeite beim Land Niedersachsen als Angestellter im öffentlichen Dienst an einer Förderschule.
Zu meinen Fragen:
1. Ich arbeite wie jeder Pädagogischer Mitarbeiter an einer Förderschule in Zwangsteilzeit, sprich mit 80 % einer vollen Stelle, habe also ein sogenanntes "Zuverdienereinkommen" wie soll ich also eine Familie ernähren, wenn mein Einkommen netto gerade mal für meinen Lebensunterhalt ausreicht? und
2. was wollen Sie und ihre Partei dagegen unternehmen?
3. wie denken sie können sie mehr Deutsche dazu bewegen Kinder zu bekommen und Unternehmen dazu zu bewegen eine Familienfreundlichere Landschaft zu schaffen, wenn der Staat an sich nicht mal die erforderlichen Vorraussetzungen am Einkommen und Sicherheit im Berufsleben schafft um eine Familie zu sichern und Kindern eine gesicherte Zukunft zu schaffen.
4.Frage ich mich gerade, wie sie als Politikerin zu den Forderungen stehen, den Kündigungsschutz noch weiter zu lockern, was eine der Forderungen ihrer Partei, bzw. ihres bevorzugten Bündnispartners ist, was sich sicher nicht förderlich auf die Sicherheit und damit auch auf die gesicherte Zukunft geplanter Kinder auswirkt.
Mit freundlichen Gruß
Arne Gruppe
Sehr geehrter Herr Gruppe,
vielen Dank für Ihre Email. Leider fehlen mir konkrete Angaben, um Ihnen gezielt weiterhelfen zu können. Gerne nehme ich aber allgemein Stellung zu Ihren Fragen:
Zu 1.
Zu Beginn des Jahres 2005 hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag eingeführt und als eine spezielle Leistung für Familien mit geringem Einkommen ausgestaltet. Der Kinderzuschlag ist als Familienleistung mit arbeitsmarktpolitischer Bedeutung im Bundeskindergeldgesetz verankert und wird von den Familienkassen ausgezahlt. Eltern, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken, werden durch den Kinderzuschlag passgenau unterstützt.
Über den Kinderzuschlag hinaus können Familien mit geringen Einkommen Wohngeld beantragen und damit eine spürbare Entlastung bei den Wohnkosten erfahren. Auch das Wohngeld ist Anfang 2009 deutlich erhöht und vereinfacht worden. Der Bezug des Kinderzuschlags behindert den Bezug von Wohngeld nicht. Beide Leistungen können nebeneinander und zugleich genutzt werden und bieten damit berechtigten Familien eine große Unterstützung.
zu 2.
Neben der Weiterentwicklung des Kinderzuschlages plant die Union, den steuerlichen Freibetrag für Kinder auf 8.004 Euro anzuheben. Das Kindergeld will die CDU insbesondere für das dritte und für jedes weitere Kind verbessern. Damit stärken wir gezielt Familien mit mehreren Kindern.
zu 3.
Auch in den Unternehmen ist - das zeigen Umfragen- das Bewusstsein für die Bedeutung von Familienfreundlichkeit in den letzten Jahren gewachsen. Arbeitgeber erkennen zunehmend, dass es sich für sie lohnt, ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Um den Bewusstseinswandel in der Wirtschaft voranzutreiben, setze ich mich seit 2006 in enger Kooperation mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDI, BDA, DIHK, ZDH) und den Gewerkschaften in dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie" dafür ein, eine familienbewusste Arbeitswelt in Deutschland zu etablieren. Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie im Internet unter www.erfolgsfaktor-familie.de. Ansonsten möchte ich auf die Beantwortung Ihrer ersten Frage verweisen.
zu 4.
Die Kanzlerin hat mehrfach betont, den Kündigungsschutz nicht lockern zu wollen. Auch unter direkter Bezugnahme auf die FDP. Die Wirtschaft fordere dies ohnehin nicht mehr. Ich teile die Auffassung von Frau Dr. Merkel und sehe keinen Anlass daran zu zweifeln, dass sich an ihren Absichten nach der Wahl etwas ändert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen