Frage an Ursula von der Leyen von Gabriele G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
Auf die Fragen von Herrn Wiedemann hier auf Abgeordnetenwatch antworteten Sie u.a.:
"Ich kann nicht nachvollziehen, warum man auf den Gefühlen von Opfern herumtrampelt, wenn man die ungehinderte Verbreitung der Vergewaltigungsbilder erschwert."
Der Verein gegen-missbrauch-e.V., der aus Überlebenden von sexuellem Missbrauch besteht (und dem ich angehöre) hatte Ihnen am 07.06.2009 ihre Erklärung zu den geplanten Internetsperren per E-Mail übersandt, s. a.
http://83.137.103.6/board/viewtopic.php?t=21500
Der Verein Trotz Allem e.V. übermittelte Ihnen sowohl am 05.05.2009 und am 18.06.2009 jeweils einen Offenen Brief zum Thema Zugangserschwerungsgesetz, s. a.
http://www.trotzallem.de/component/content/article/1-startseite/1-zweiter-brief.html
Alle drei Stellungnahmen wurden duch Sie bis heute nicht beantwortet.
Wenn Sie die Position von Opferverbänden nicht nachvollziehen können, warum sprechen Sie dann nicht mit ihnen? Warum antworten Sie den o.a. Verbänden nicht , die Ihnen ihre Position zum Zugangserschwerungsgesetz mitgeteilt haben? Und warum nehmen Sie das Gesprächsangebot von MOGIS nicht an (s.a. http://mogis.wordpress.com/2009/09/07/mit-frau-von-der-leyen-reden/ )?
Überlebende von Missbrauch sind sicherlich am besten in der Lage, ihre eigene Position klar zu machen und ihre Argumente vorzutragen; und sie sind gern bereit Ihnen zu erklären, warum sie sich durch den o.g. Gesetzesentwurf erneut missbraucht fühlen. Die "großen" Organisationen, die Sie benannten, sind keine Opferorganisationen. Der Verein MOGIS ist bereit, zu jedem Ort zu kommen, den Sie benennen. Warum also nehmen Sie das Gesprächsangebot nicht an, dass Ihnen Mogis schon Ende April 2009 unterbreitete? Oder ist die Forderung nach Access-Blocking doch nur ein populistisches Wahlkampfmanöver?
Mit freundlichen Grüßen
G. Gawlich
Sehr geehrte Frau Gawlich,
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschäftigt sich bereits seit Jahren mit dem Themenfeld der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Stets wurde auf die Erfahrungen und Expertise derjenigen zurückgegriffen, die in diesem Bereich sowohl mittelbar als auch unmittelbar mit Betroffenen arbeiten. Dies galt und gilt auch vor, während und nach dem gesamten Gesetzgebungsprozess.
Selbstverständlich konnte ich nicht auf alle Gesprächsangebote eingehen. Dafür habe ich im März und Juni dieses Jahres zu zwei Konferenzen zu dieser Thematik eingeladen. Die offen zugänglichen Fachveranstaltungen wurden von zahlreichen Expertinnen und Experten, aber auch von Betroffenen genutzt, ihre Erfahrungen und Expertise an mein Haus heranzutragen. Die Ergebnisse der Konferenzen fließen in die Fortschreibung des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein. Der Aktionsplan soll eine Gesamtstrategie zum Inhalt haben, mit der sexualisierte Gewalt und Ausbeutung auf allen Ebenen bekämpft wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen