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Ursula von der Leyen
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Frage von Sabine E. •

Frage an Ursula von der Leyen von Sabine E. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

in Anbetracht der bevorstehenden Wahl hätte ich gerne Ihre Ansicht zu folgendem Sachverhalt:

Zur Zeit ist es in Deutschland so, dass Paare die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können einen Großteil der Kosten für die künstliche Befruchtung selbst zahlen müssen. Das sind pro Behandlung bis zu 3.500,-- EUR.
Kann das richtig sein? Es wird überall propagiert wie kinderfreundlich Deutschland ist, das Kindergeld wird erhöht...! Und diejenigen, die wirklich ein Kind haben wollen, die den Aufwand der künstlichen Befruchtung auf sich nehmen müssen, werden bestraft indem sie das auch noch zu einem großen Teil selbst bezahlen müssen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ehret,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. September 2009 zur künstlichen Befruchtung.

Eine ungewollte Kinderlosigkeit kann eine Belastung darstellen; auf der anderen Seite ist aber eine Kinderwunschbehandlung körperlich wie psychisch nicht einfach. Viele Hoffnungen, aber auch Ängste sind damit verbunden. Die Einschränkung der Krankenkassenleistungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz macht die Familiengründung unter Umständen noch schwieriger.

Dabei wäre es selbstverständlich wünschenswert, wenn der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele Paare in Erfüllung ginge. Nicht nur aus familienpolitischer Sicht: Vor allem ist es eine bereichernde und schöne Erfahrung, ein Kind großzuziehen; die Menschen, die diese Erfahrung machen möchten, sollten auch die Möglichkeit dazu haben.

In Ihrer Mail kritisieren Sie die eingeschränkte Kostenübernahme für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Die Veränderung im Leistungsrecht ist nicht leicht gefallen, sie war jedoch unter Berücksichtigung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen erforderlich. Es muss deshalb als ein vertretbares Ergebnis angesehen werden, dass die ursprünglich geplante ersatzlose Streichung dieser versicherungsfremden Leistung aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung in einen zumutbar eingeschränkten Anspruch umgewandelt wurde.

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen wieder auszuweiten.

Unabhängig davon unterstütze ich den in Sachsen gewählten Weg zur Bezuschussung der Kinderwunschbehandlungen. Es besteht die Hoffnung, dass sich andere Bundesländer dieser Lösung anschließen. Darüber hinaus wird geprüft, ob ergänzend zu einem Länderanteil zur Finanzierung weiterer Kinderwunschbehandlungen gegebenenfalls auch Mittel aus dem Bundesfamilienministerium bereitgestellt werden können.

Die Frage der Finanzierung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wird ein Thema für die nächste Legislaturperiode sein. Davon unabhängig sind Lösungen, die in den einzelnen Bundesländern ohne Beteiligung des Bundes umgesetzt werden können.

Unsere Überlegungen und Planungen haben die Diskussion um ungewollte Kinderlosigkeit belebt - es ist zu hoffen, dass die gemeinsamen Bemühungen dazu beitragen, eine gute Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen