Frage an Ursula von der Leyen von Michael B. bezüglich Verbraucherschutz
Wieviel Arbeitszeit werden die Mitglieder des Kontrollgremiums der Internetsperren auf die Kontrolle der Sperrliste verwenden können/müssen?
Ist dazu eine Regelung geplant?
Besteht nicht die Gefahr, dass diese Personen durch andere berufliche Aufgaben zuwenig Zeit für ihre Kontrollfunktion haben?
Sehr geehrter Herr Butscher,
genau diese Konkretisierung wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationstechnik vorgenommen.
Auf jeden Fall wird sicher gestellt, dass die Überprüfung der Listen sachgerecht und mit der nötigen Sorgfalt geleistet werden kann.
Da das Gesetz evaluiert wird - dieser Auftrag ist gesetzlich festgeschrieben - können wir Fragen im Zusammenhang mit dem Kontrollgremium auch in die Evaluierung aufnehmen.
Infofern bin ich Ihnen sehr dankbar für Ihre Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen