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Ursula von der Leyen
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Frage von Daniel S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Daniel S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
im Laufe ihrer Zeit als Ministerin haben sich bei mir diverse Fragen gehäuft, von denen ich hoffe, dass sie mir diese beantworten können. Darunter folgende:

1. Halten Sie es nicht für viel wichtiger im Thema Kinderpornografie, das Übel an der Wurzel zu packen und die Urheber dieses Materials aufzuspüren und anstelle sinnloser Zensurgesetze internationale Abkommen zur verhinderung solcher straftaten zu schliessen?

2. Wie stehen sie dazu, dass Herr Tauss MdB angeklagt wurde, weil er im Rahmen seines Aufgabengebietes Kinderpornografisches Material besitzt/besaß, eine Anzeige gegen Sie wegen öffentlicher Aufführung(!!) Kinderpornografischem Materiales fallen gelassen wurde?

3. Trotz einer Prüfung durch Datenschutzbeaftragte, sowie deren Gutachten, dass eine Freigabe datenschutzrechtlich unbedenklich sei, legen sie die Fahrtenbücher ihres Dienstwagens nicht offen. Warum? Sie erwecken damit den Eindruck, als haben sie etwas zu verbergen!

4. Wieso attackieren Sie trotz o.g. Tatsachen Frau Bundesministerin Ulla Schmidt im Rahmen der sog. "Dienstwagenaffäre"? Halten sie das für moralisch in Ordnung?

Ich hoffe darauf, dass sie als hoffentlich bürgernahe Abgeordnete mir wenigstens ein paar meiner Fragen beantworten können/werden.
mit freundlichen Grüßen D. Schröder

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schröder,

Zu Frage 1

Deutschland ist sich seiner Verantwortung in der internationalen Gemeinschaft bewusst. Nur gemeinsam und im internationalen Schulterschluss kann es gelingen, wirksam gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen.

Aus diesem Grund hatte ich am 30. Juni 2009 internationale und nationale Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, aber auch die Europäische Kommission, den Europarat, Europol und das Bundeskriminalamt zu einer europäischen Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien eingeladen. In einer Abschlusserklärung haben wir uns auf 16 Handlungspunkte verständigt, darunter die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren.

Im Zuge dessen werden wir unsere nationalen Erfahrungen zu den Zugangssperren dem Europarat und seinen Mitgliedstaaten im Rahmen des Cybercrime-Übereinkommens zur Verfügung stellen. Deutschland ist seit 01. Juli 2009 Vertragspartner dieses Übereinkommens, welches sich auch auf Kinderpornografie als Straftatbestand bezieht und den Rahmen für eine effektive internationale Zusammenarbeit in der Strafverfolgung steckt.

Einen internationalen Schulterschluss brauchen wir auch und vor allem bei der Identifizierung der Opfer. Ich habe mich für den Aufbau einer internationalen Bilddatenbank bei Interpol und für ein internationales Monitoring ausgesprochen, damit wir in Zukunft wissen, was mit unseren Hinweisen passiert und dem Grundsatz Löschen vor Sperren gerecht werden.

Zu Frage 2

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich nicht in laufende Ermittlungsverfahren einmische.

Ich habe großen Respekt vor der Arbeit der Ermittlungsbehörden, die tagtäglich gerade im Bereich der Kinderpornographie eine unendlich wichtige Arbeit leisten, die bis an die persönlichen Grenzen geht.

Dass die genannte Anzeige auf falschen Vermutungen basierte, war jederzeit eindeutig und klar.
Selbstverständlich ist der Vorwurf haltlos gewesen.

Zu Frage 3:

In den Fahrtenbüchern der Kabinettmitglieder der Bundesregierung befinden sich eine Vielzahl sensibler Daten auch von unbeteiligten Dritten, die unter anderem aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden können. Dort ist für jeden einzelnen Kilometer mit allen Daten penibel eingetragen und nachprüfbar, ob alles korrekt abgerechnet ist.
Beamte des Bundesrechnungshofs dürfen selbstverständlich und jederzeit die Bücher prüfen. Das geschieht auch regelmäßig.

Zu Frage 4:

Ich habe Frau Schmidt zu keiner Zeit attackiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen