Frage an Ursula von der Leyen von Henning E. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
wie stehen Sie eigentlich zum Urteil 1 BvR 2982/07 vom BVG.
Ich find das Urteil ist ein Mord am deutschen Staat:
"Wegen der Kosten von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung kann es durchaus vorkommen, dass sozial schwache Personen solche Leistungen nicht (mit-)finanzieren können."
...
"In Bezug auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung besteht keine staatliche Verpflichtung des Gesetzgebers, die Entstehung einer Familie mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern, sondern es handelt sich um eine in seinem Ermessen stehende Leistung, die nicht medizinisch für eine Therapie notwendig ist, sondern die Wünsche eines Versicherten für seine individuelle Lebensgestaltung betrifft."
Ich finde es immer wieder spannend, wie über Elterngeld, Kindergärten, Ganztagsschulen und Rente geredet wird, aber was nützt das Ganze, wenn die Deutschen immer weniger werden, die Geburten zurückgehen und die, die wirklich Kinder wollen (wir sind jetzt schon vier Jahre dabei), tief in die Tasche greifen müssen, weil Kinder als Lebensgestaltung gesehen werden.
Mein Frau und ich sind leider nicht in der Lage eine solche reiche Kinderschar, wie die Ihre zu zeugen, sondern müssen unseren Nachwuchs mit einem Bankkredit produzieren, da ansonsten eine künstliche Befruchtung nicht finanzierbar wäre.
Wäre eine komplette Übernahme der Kosten durch den Staat nicht wünschenswert?
Unsere persönlichen Kosten für eine ICSI belaufen sich auf 4.000€.
Vielleicht können Sie mit uns zu Gott beten, dass das Geld gut investiert war.
Eine schöne Woche noch,
H. Ernst
Sehr geehrter Herr Ernst,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. September 2009.
Sie kritisieren darin einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Februar 2009 (1 BvR 2982/07), wonach eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Begrenzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei medizinischen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf einen Zuschuss von 50 % nicht zur Entscheidung anzunehmen ist.
Dazu möchte ich anmerken, dass der zitierte Nichtannahmebeschluss darauf beruht, dass das Gericht bereits in seinem Urteil vom 28. Februar 2007 festgestellt hatte, dass die von Ihnen beklagte Regelung in § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden ist.
Ungeachtet dessen kann eine ungewollte Kinderlosigkeit - wie wir von vielen Betroffenen wissen - eine große Belastung darstellen. Die Reproduktionsmedizin eröffnet jährlich für tausende Paare den Weg zum Kind und zur Erfüllung ihrer Wünsche; auf der anderen Seite ist eine Kinderwunschbehandlung körperlich wie psychisch nicht einfach. Viele Hoffnungen, aber auch Ängste sind damit verbunden. Die Einschränkung der Krankenkassenleistungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz macht die Familiengründung unter diesen Umständen in manchen Fällen sicherlich noch schwieriger.
Die Veränderung im Leistungsrecht ist daher nicht leicht gefallen, sie war jedoch unter Berücksichtigung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen zwingend erforderlich. Es muss deshalb als ein vertretbares Ergebnis angesehen werden, dass die ursprünglich geplante ersatzlose Streichung dieser versicherungsfremden Leistung aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung in einen zumutbar eingeschränkten Anspruch umgewandelt wurde.
Um Paaren auch in schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen den Zugang zu den Methoden der modernen Fortpflanzungsmedizin zu ermöglichen, begrüße ich den in Sachsen gewählten Weg zur Bezuschussung bei Kinderwunschbehandlungen sehr. Es besteht die Hoffnung, dass sich die anderen Bundesländer dieser Lösung anschließen. Darüber hinaus wird geprüft, ob ergänzend zu einem Länderanteil zur Finanzierung weiterer Kinderwunschbehandlungen gegebenenfalls auch Bundesmittel bereitgestellt werden können. Die Frage der Finanzierung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wird ein Thema für die nächste Legislaturperiode sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen