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Ursula von der Leyen
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Frage von Marco V. •

Frage an Ursula von der Leyen von Marco V. bezüglich Familie

"Dafür brauchen sie finanzielle Gerechtigkeit und mehr und bessere Betreuungsangebote für Kinder. "

1. Muss der Staat für Gerechtigkeit sorgen in Form von Umverteilung, oder könnte er den Familien nicht einfach das erwirtschaftete Geld lassen?

2. Warum fördern Sie eigentlich private Kindermädchen nicht?

Hier würden Jobs geschaffen werden, die sozialabgabenpflichtig wären und genausoviel Einkommen generieren würden wie Kinderpflegerinnen bei kirchlichen oder staatlichen Einrichtungen verdienen. 1400 Euro brutto.

Solange wir jedoch eine Angestellte in unserer Firma voll absetzen können, nicht jedoch ein Kindermädchen obwohl wir für beide genausoviel Lohn zahlen würden, solange läuft doch etwas falsch in diesem Lande.

Leider findet sich jedoch in unserem Nischenmarkt keine Arbeitskraft für die Firma, sondern es bleibt nur die Lösung Kindermädchen, damit meine Frau weiter arbeiten kann und ihre Firma nicht aufgeben muss.

Private Arbeitgeber sind Arbeitgeber zweiter Klasse für den Staat und dürfen die Sozialabgaben und Steuern aus ihrem bereits voll versteuerten Einkommen begleichen.

Ist die Lobby der Kirchen zu stark, als dass Sie private Arbeitsverhältnisse im Bereich der Kinderbetreuung endlich gewerblichen gleich stellen könnten?

Oder interessieren Sie die Probleme der Selbstständigen in diesem Lande schlicht nicht, weil sie nicht die Mehrheit der Wähler stellen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vogt,

aus der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip lässt sich die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen. Im Steuerrecht bedeutet dies, dass der Teil der Einkommens, der für die Sicherstellung des Existenzminimums der Familie verwendet werden muss, von der Besteuerung ausgenommen bleiben muss. Insoweit ist den Familien das selbst erwirtschaftete Einkommen zu belassen.

Im Einkommensteuerrecht geschieht dies, indem im laufenden Kalenderjahr Kindergeld als Steuervergütung ausgezahlt wird, um sicherzustellen, dass die überwiegende Zahl der Familien in gleicher Höhe entlastet wird. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird von Amtswegen geprüft, ob im Einzelfall der Ansatz von Freibeträgen für Kinder günstiger wäre als die Zahlung von Kindergeld. Mit der Zahlung von Kindergeld wird das Existenzminimum von Kindern also steuerfrei gestellt und die Familien darüber hinaus gefördert. Dies setzt in einem gewissen Maße voraus, dass eine soziale Umverteilung von Steuermitteln zugunsten der Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen erfolgt.

Zum 1.1. Januar 2009 wurde das Kindergeld zum ersten Mal seit sieben Jahren erhöht (um 10 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind) und darüber hinaus die Staffelung des Kindergeldes ab dem dritten Kind ausgebaut, um insbesondere Familien mit mehreren Kindern stärker zu entlasten.

Ich setze mich dafür ein, die Besteuerung von Ehe und Familie weiter zu entwickeln und dabei die Kinderkomponente zu stärken.

Steuerpflichtige können ihre beruflich bedingten Kinderbetreuungskosten - und darunter fällt auch die Bezahlung eines Kindermädchens - bereits seit 2006 recht umfangreich von der Steuer absetzen. Anerkannt werden zwei Drittel der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind. Mit einem Kind können Sie demnach 6.000 Euro geltend machen, von denen zwei Drittel, also 4.000 Euro, vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Mit zwei Kindern steigt die Obergrenze auf 12.000 bzw. 8.000 Euro.

Es ist also nicht zutreffend, dass es hier keine Förderung gebe.

Steuerrechtlich ist es aber so, dass - auch nach Einschätzung des Bundesfinanzhofes - Kinderbetreuungskosten zumindest zum Teil der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Darin unterscheiden sich Aufwendungen für Kinderbetreuung von dem Arbeitslohn für Angestellte eines Gewerbebetriebes oder eines selbständigen Unternehmens, den Arbeitgeber als Betriebsausgaben geltend machen können.

Ihrer Annahme, dass ich die Probleme der privaten Anbieter von Kinderbetreuung übersehe, muss ich widersprochen. Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung habe ich stets darauf verwiesen, dass die erforderlichen zusätzlichen Betreuungsplätze bis zum Jahr 2013 in Einrichtungen bei frei-gemeinnützigen oder bei privat-gewerblichen Trägern geschaffen werden sollen. Im parlamentarischen Verfahren zum Kinderförderungsgesetz ist die vorgesehene Förderung privat-gewerblicher Träger von Kindertageseinrichtungen jedoch zurückgenommen worden. Dennoch zeigt sich ein eindeutiger Trend: Nur noch vier Länder in Deutschland schließen die privat-gewerblichen Anbieter von ihrer Förderung grundsätzlich aus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen