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Frage von Anja R. •

Frage an Ursula von der Leyen von Anja R. bezüglich Umwelt

Was wird von Ihrer Partei für Tierschutz getan? Insbesondere bzgl. Tiertransporte, Versuchstierzahlen, Massentierhaltung.

MfG,

Dr. Anja Reissberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Reissberg,

der Deutsche Tierschutzbund hat der CDU sehr detaillierte Wahlprüfsteine vorgelegt, die ich Ihnen - mit den Antworten meiner Partei - an dieser Stelle vorstellen möchte:

Wahlprüfsteine des Deutschen Tierschutzbundes und die Antworten der CDU/CSU- Fraktion

Sind Sie der Auffassung, dass das seit 1986 in seinen Grundzügen geltende Tierschutzgesetz den Auftrag bereits erfüllt oder werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode für eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes einsetzen?

Tierschutz hat in der Politik der Union traditionell einen hohen Stellenwert. Nicht zuletzt deshalb hat Deutschland heute eins der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Es ist in der Regierungszeit der Union grundlegend konzipiert und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt worden. Der grundlegende Gedanke des Tierschutzgesetzes ist die Mitgeschöpflichkeit.

In § 1 heißt es:

„Zwecke des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben undWohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Es schließen sich an die Tierhalternorm, in der zentrale Vorschriften für Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren geregelt sind, Bestimmungen für das Töten von und Eingriffe an Tieren sowie strenge Vorschriften für Tierversuche und die Tierzucht. Das Tierschutzgesetz sieht auch die Berufung einer Tierschutzkommission vor. Es stellt klar, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist.

Das Tierschutzgesetz erfüllt damit den Auftrag des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz sehr gut. Seine Konzeption wollen wir deshalb beibehalten. Bei Bedarf und neuen Erkenntnissen werden wir es aber -wie in den vergangenen Jahren auch -weiterentwickeln.

2. Befürworten Sie die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts,mit dem seriösen Tierschutzorganisationen die Möglichkeit gegeben wird, gegen Tierhalter, Tiernutzer und/oder Behörden zu klagen, wenn diese sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten -auch, um damit das fehlende Instrument der Durchsetzung des Staatsziels Tierschutz zu schaffen?

Ein Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen halten wir nicht für notwendig oder zielführend. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass der Betroffene das Recht zu einer Klage hat. Sofern Vereine und Verbände betroffen sind, können sie also bereits nach derzeitiger Rechtslage klagen. Ein gesondertes Verbandsklagerecht ist dafür nicht notwendig.

Darüber hinaus haben die Tierschutzverbände schon jetzt sehr gute Mitwirkungsmöglichkeiten in allen Bereichen des Tierschutzes.

Durch ein Verbandsklagerecht würde sich auch der Vollzug des Tierschutzrechts nicht verbessern. Im Bereich der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltung gibt es genug Kontrollmöglichkeiten und können Hinweise an die Behörden ohne eigenständiges Klagerecht erfolgen. Die in der Heimtierhaltung zum Teil bestehenden Schwierigkeiten des Nachweises und der Verfolgung von Verstößen gegen den Tierschutz ließen sich andererseits auch nicht durch ein Verbandklagerecht beseitigen. So würde ein Verbandsklagerecht in seiner Konsequenz nicht zu mehr Tierschutz, sondern zu mehr Tierschutz- Bürokratie führen.

3. Unterstützen Sie unsere Forderung nach einer „Tierschutzkennzeichnung“, in dem alle tierischen Erzeugnisse sowie alle Produkte, die tierische Bestandteile enthalten, einfach, verständlich, transparent und vertrauenswürdig gekennzeichnet werden?

CDU und CSU setzen sich für eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln und Produkten ein, die es dem Verbraucher erlaubt, sich schnell zu informieren. Das betrifft Inhaltsstoffe und Sicherheit ebenso wie Transparenz in der Frage, unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt wurden. Wir wollen das sogenannte „zweite Preisschild“ sichtbar machen.

Dabei setzen wir vorrangig auf freiwillige Siegel. Dazu gehört auch eine positive Tierschutzkennzeichnung zur sachgerechten Verbraucherinformation. Verarbeitete Produkte sollten -soweit praktikabel -in Kennzeichnungsregelungen einbezogen werden.

4. Für welche Maßnahmen werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode einsetzen, umeinen effektiven Schutz von Tieren in der Landwirtschaft zu erreichen?

Es ist uns wichtig, den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Einklang mit der Wirtschaftlichkeit voranzubringen. Dafür wollen wir hohe Tierschutzstandards EU weit durchsetzen. Nur so können Sie eine ausreichende Wirkung für den Tierschutz im offenen Binnenmarkt entfachen.

- Wir wollen, dass die Tiertransportzeiten in der EU weiter reduziert werden. Unser Ziel: Über längere Strecken keine lebenden Tiere transportieren! Schlachttiertransporte sollen grundsätzlich nicht länger als acht Stunden dauern. Zudem müssen die Vorschriften in ganz Europa konsequent überwacht werden.

- Ferkel sollen nicht mehr ohne Schmerzbehandlung kastriert werden. Unser Ziel ist der völlige Verzicht auf die Kastration. Deshalb unterstützen wir die Entwicklung von Alternativen.

- In der Tierseuchenbekämpfung stehen für uns Vorbeugung und Impfen an erster Stelle. Massentötungen wollen wir verhindern.

- Auch in Deutschland wird Kaninchenfleisch immer beliebter. Die gewerbliche Haltung ist aber bisher noch nicht geregelt. Hier werden wir tierschutzrechtliche Anforderungen stellen.

- Wir setzen uns dafür ein, dass Tierschutzstandards in internationalen Handelsvereinbarungen verankert werden.

- Den Bau tiergerechter Ställe sowie auch die Erforschung und Entwicklung artgerechter Tierhaltungssysteme werden wir weiterhin fördern.

5. Unterstützen Sie die Umsetzung eines praxisgerechten Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen (Tierschutz-TÜV), das für alle landwirtschaftlichen Nutztierarten gilt -auch als vertrauensbildende Maßnahme?

Das Gesetz zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens (Tierschutz-TÜV) ist beschlossen und bildet die Rechtsgrundlage dafür, dass zukünftig, spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur auf Tiergerechtigkeit geprüfte serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies gilt zunächst für Legehennenhaltungen.

Das ist fachlich richtig, weil hier der größte Standardisierungsgrad der Haltungseinrichtungen gegeben ist. Hier kann sich das Prüf- und Zulassungsverfahren als echter Fortschritt für den Tierschutz in der Praxis bewähren. Die dort gewonnenen Erfahrungen wollen wir nutzen, um den Tierschutz-TÜV gegebenfalls auch auf andere Nutztierarten auszudehnen.

6. Werden Sie Verfahren, wie die betäubungslose Kastration usw., weiterhin zulassen oder unterstützen Sie das konkrete Verbot ab 2012?

Wir wollen keine Kastration von Ferkeln mehr ohne Schmerzbehandlung, um die Belastung der Tiere zu reduzieren. Unser Ziel bleibt zudem der völlige Verzicht auf die Kastration. Deshalb unterstützen wir die Entwicklung von Alternativen, wie zum Beispiel elektronische Nase und Zucht. Wir werden zusammen mit Landwirten, Ernährungswirtschaft und Tierschutzverbänden schnellstmöglich EU-weit tragfähige Lösungen erarbeiten.

7. Sind Sie bereit, Gesetze und Vorschriften, insbesondere das Tierschutzgesetz, dahingehend zu verändern, dass Tierversuche nur in Ausnahmefällen zugelassen werden, wenn sie für die Heilung schwerer Krankheiten unerlässlich sind und definitiv kein anderer Forschungsweg beschritten oder entwickelt werden kann?

Ziel von CDU und CSU ist es, Tierversuche auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen. Sie sind nur vertretbar, wenn sie für Gesundheits- und Umweltschutz, zur Entwicklung neuer Medikamente und in de Wissenschaft nötig und andere alternative Methoden ausgeschöpft sind. Dort, wo auf Tierversuche nicht verzichtet werden kann, wollen wir, dass der Schutz bei den Versuchen gewährleistet ist und Tiere so wenig wie möglich leiden müssen. Wir setzen national wie auch auf europäischer Ebene konsequent auf die drei Prinzipien: Reduzierung, Verfeinerung und Ersatz. In Deutschland gelten in diesem Zusammenhang strenge Anforderungen. Das deutsche Tierschutzgesetz zählt zu den restriktivsten der Welt. Es folgt dem Grundsatz, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie unerlässlich und ethisch vertretbar sind. An dieser Grundkonzeption werden wir festhalten. Anpassungen, die sich aufgrund neuerer Erkenntnisse oder zum Beispiel aus der EU-Versuchstierrichtlinie ergeben, werden wir konsequent umsetzen.

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass den Genehmigungsbehörden entsprechende Kriterien und Bewertungskataloge an die Hand gegeben werden, um solche Ausnahmefälle im Hinblick auf ihre ethische Vertretbarkeit beurteilen zu können?

Tierversuche mit Wirbeltieren bedürfen der Genehmigung. Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, müssen die Behörden den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zugrunde legen und prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Ethische Aspekte müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe dabei berücksichtigt werden. Die Genehmigungsverfahren sind Aufgabe der Länder, die ihren Behörden entsprechende Hilfestellungen zuteil werden lassen.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird beim Erlass von entsprechenden Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften von der unabhängigen Tierschutzkommission beraten, in der die Tierschutzverbände ihren festen Platz haben. Ihr Votum soll bei der Fortentwicklung einbezogen werden.

9. Sind Sie für ein Verbot von Affenversuchen?

Tierversuche mit höheren Wirbeltieren, insbesondere Primaten, müssen besonders sorgfältig abgewogen werden. Ein vollständiges, vorab festgelegtes Verbot halten wir jedoch nicht für sinnvoll, viel mehr eine sehr strenge Prüfung im Einzelfall. Menschenaffen werden in Deutschland schon seit 1991 nicht mehr für Tierversuche verwendet.

10. Werden Sie wissenschaftlichen Institutionen und Einrichtungen, die mit der Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (Alternativmethodenforschung) betraut sind, materiell und strukturell stärken?

Eindeutig ja. Zur Reduzierung von Tierversuchen setzen wir vor allem auf die Entwicklung von Alternativmethoden. Schon heute leistet Deutschland mit dem unter der unionsgeführten Bundesregierung 1984 aufgelegten Förderprogramm „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ und der Gründung von ZEBET (Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch) 1989 sowie dem Tierschutzforschungspreis des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den weitaus größten Beitrag aller EU-Mitgliedstaaten für die Entwicklung tierversuchsfreier Prüfmethoden. Gerade in dieser Legislaturperiode sind die Fördermittel zur Entwicklung von Ersatzmethoden wieder aufgestockt worden. 2009 werden allein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 7,6 Millionen Euro ausgegeben. Zudem wurde ZEBET personell gestärkt. Dort wollen wir ein nationales Referenzzentrum einrichten.

Wir werden die Forschung verstärken und wollen die Anwendung von schonenden Verfahren, beispielsweise über die Gewebezucht oder neuartige Analyse-Chips, voranbringen. Auf EU-Ebene gilt es ebenfalls, die Entwicklung, Bewertung, Anerkennung und Umsetzung alternativer Methoden voranzutreiben. Dies sollte in den europäischen Forschungsprogrammen wie auch über eine Stärkung von ECVAM (Europäisches Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden) geschehen. Uns geht es auch darum, den bereits vorhandenen Datenbestand in ganz Europa soweit wie möglich zu teilen und doppelte Testreihen zu vermeiden. Wir drängen in EU und OECD weiter auf die Beschleunigung der Anerkennung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen.

Beim Ersatz von Tierversuchen sehen wir aber nicht nur den Staat in der Pflicht, sondern Wissenschaft und Wirtschaft müssen gemeinsam neue Wege gehen. Eine Expertengruppe ist dabei, die letzten Versuchstierzahlen auszuwerten und Vorschläge zu entwickeln, welche weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der Tierversuchszahlen beitragen können.

11. Unterstützen Sie die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes, Zucht, Ausbildung, Haltung, Handel sowie Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, Katzen und anderen Heimtieren umfassend und detailliert zu regeln?

Zucht, Ausbildung, Handel und Haltung von Tieren sind bereits umfassend im deutschen Tierschutzgesetz, in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und im Tierzuchtgesetz geregelt. Ganz besonderen Wert legen wir dabei auf die Qualifizierung der mit den Tieren umgehenden Personen und entsprechende Sachkundenachweise. Im Einzelnen werden wir die Gesetze und Verordnungen beständig und nach Bedarf weiterentwickeln. Aktuell steht zum Beispiel der Erlass von Vorschriften für die Haltung von Kaninchen an.

Eine verbindliche Kennzeichnungspflicht und Registrierung von Hunden, Katzen und weiteren Heimtieren halten wir schon angesichts von fünf Millionen privat gehaltener Hunde und einer noch größeren Anzahl von Katzen für nicht durchführbar. Es wäre mit einem ähnlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu rechnen wie bei der Kraftfahrzeugzulassung.

Dem Problem der Aussetzung von Heimtieren würde eine Registrierung dagegen wegen der mangelnden Kontrollierbarkeit nicht effektiv entgegenwirken. Wir begrüßen aber, dass der Deutsche Tierschutzbund als größte Tierschutzorganisation auf privater Basis die Möglichkeit der freiwilligen Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, Hunden und anderen Heimtieren geschaffen hat. Dies hilft bei der Wiederauffindung entlaufener Hunde und Katzen und ist ein Beispiel für vorbildliche Privatinitiative in unserem Gemeinwesen.

12. Werden Sie die Aktionsrahmen von Behörden stärken, um in Fällen von „animal hoarding“ (krankhafte Tiersammelsucht) zeitnah reagieren zu können?

Das Tierhorten ist eine psychische Störung, die zu unkontrolliertem Halten und Sammeln von Haustieren führt. Die Bedingungen, unter denen die Tiere leben, unterschreiten in der Regel alle Standards der Tierhaltung in Bezug auf Hygiene, Pflege, Fütterung und tierärztliche Versorgung. Sie stehen somit dem Tierschutzgesetz entgegen, wodurch die Behörden vor Ort alle notwendigen Möglichkeiten haben, entsprechend tätig zu werden. Sie können die Tiere einziehen und die Haltung von Tieren untersagen. In erster Linie kommt es aber darauf an, dass die psychische Erkrankung der Tierhorter behandelt wird, um die Ursache der Missstände zu beseitigen. Dies ist eine schwierige Aufgabe, die sich mit den rechtlichen Mitteln des Tierschutzes nicht lösen lässt.

13. Sind Sie bereit, eine Novelle des Jahrzehnte alten und immer wieder diskutieren Bundesjagdgesetzes zu unterstützen und das Gesetz an die heutigen Erfordernisse anzupassen?

Gesetzlichen Handlungsbedarf sehen wir bei der Jagd nicht. Die Jäger sind durch das Jagdgesetz bereits verpflichtet, waidgerecht, wildbiologisch sinnvoll und unter Beachtung des Tierschutzes zu jagen. Auch bei der Jagd muss sichergestellt sein, dass einem Tier nicht unnötige Schmerzen bei der Erlegung zugeführt werden. Auch gerade deshalb ist der Erwerb der Jagdberechtigung an eine strenge Prüfung um den Erwerb von Fachkenntnissen und Fähigkeiten gebunden.

14. Sprechen Sie sich für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben aus?

Die Situation der im Zirkus gehaltenen Tiere ist sehr unterschiedlich. Neben der durchaus art- und tiergerechten Haltung treten immer wieder Mängel auf. Die Länder berichteten zum Teil über Vollzugsprobleme, die sich aus häufigen Ortswechseln von Zirkusbetrieben ergeben. Deshalb wurde das Zirkuszentralregister entwickelt. Es erleichtert die Kontrollen, denn aus diesem Register können die zuständigen Behörden der Länder die notwendigen Daten automatisch abrufen.

Zur Verbesserung des Tierschutzes bei Zirkusbetrieben wurde auch ein Ausstellungsverbot von bestimmten wild lebenden Tierarten geprüft. Allerdings ergaben sich erhebliche verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken.

Wir wollen deshalb nun erst einmal abwarten, inwieweit Missstände durch die besseren Verfolgungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Zirkusregisters abgestellt werden können. Sollte sich herausstellen, dass die neuen Regelungen zu keiner spürbaren Verbesserung der Situation führen, so werden wir mit dann neuen Argumenten gegenüber den bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken die Prüfung des Wildtierverbots wieder aufnehmen.

15. Unterstützen Sie die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes, dass sich der Bund, die Länder und die Kommunen stärker an der Förderung der praktischen Tierschutzarbeit vor Ort beteiligen müssen?

Tierschutz kann nur erfolgreich sein, wenn Staat und Bürger zusammenwirken. Die zahlreichen Tierschutzvereine und ihre Verbände leisten eine vorbildliche Arbeit. Ihnen gilt unser Dank. Wir arbeiten auf allen Ebenen, Bund, Länder und Kommunen, mit den Tierschutzverbänden zusammen. Bei der Ausarbeitung rechtlicher Regelungen wird die Stimme des Tierschutzes gehört und direkt vor Ort gibt es eine vielfältige Zusammenarbeit, wie zum Beispiel bei der Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren.

Das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft und für den Schutz von Tieren und Natur. Es gehört zum Selbstverständnis von CDU und CSU, das ehrenamtliche Engagement und den bürgerschaftlichen Einsatz zu fördern und zu unterstützen. Seit 2007 gibt es die allgemeine "Ehrenamtspauschale": Wer in Vereinen, Verbänden oder öffentlichen Einrichtungen nebenberuflich tätig ist, darf pro Jahr bis zu 500 Euro verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Wir werden weiterhin Anreize schaffen, um Ehrenamtliche zu motivieren und die Ehrenamtskultur in unserem Land zu stärken. So dringen wir auf die Anerkennung von ehrenamtlicher Arbeit und geleisteten Freiwilligen-Jahren in den Berufsbiografien. Wir stehen auch zur Steuerbefreiung von Spenden an gemeinnützige Organisationen. Sie stellt eine sehr wesentliche Unterstützung und Förderung für viele Tierschutzvereine dar.

16. Werden Sie sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Tierhaltung in sozial schwachen Haushalten bei der Bemessung von Sozialleistungen auch finanziell berücksichtigt wird?

In Deutschland werden Millionen Tiere in Privathaushalten gehalten. Dies ist Ausdruck großer Tierliebe. Ein Recht auf Tierhaltung gibt es jedoch nicht. Tierhaltung gehört nicht zu den Sozialleistungen. Das haben die Sozialgerichte bestätigt. Erst jüngst hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden, dass Hartz IV-Empfänger, die einen Hund besitzen, deshalb keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II oder eine größere Wohnung haben. Haustiere können anders als Angehörige und Kinder keine Personen einer Bedarfsgemeinschaft sein. Dabei ist zu bedenken, dass auch viele Menschen, die keine Sozialleistungen erhalten, aufgrund der Kosten oder des Zeitaufwandes kein Haustier halten können, obwohl sie dies gerne täten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen