Frage an Ursula von der Leyen von Dr. Guntram S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
wie wollen Sie in Zukunft gewährleisten, dass das Umgangsrecht der Kinder mit dem auswärts lebenden Elternteil (meist dem Vater) in Zukunft von den Jugendbehörden und Familiengerichten durchgesetzt wird, anstatt dass bei umgangsboykottierenden Müttern geflissentlich weggeschaut wird, um ideologisch-feministische Ideale nicht zu verraten?
Was halten Sie z.B. von einer besseren Kontrolle der politischen Gesinnung von neueingestellten MitarbeiterInnen?
Wie werden Sie Väter, die nach wie vor eine weitaus höhere Familienverantwortung tragen, besser vor dem wirtschaftlichen Ruin nach einer Scheidung schützen? Ich denke da vor allem an die bedenkliche Grauzone am Rande der Kriminalität, in der manche feministischen Anwältinnen in Familienprozessen arbeiten?
Sehr geehrter Herr Dr. Seiss,
Ihr Wunsch nach einer besseren gesetzlichen Förderung und Unterstützung der Beziehungen von Vätern zu ihren Kindern ist auch dem Gesetzgeber ein besonderes Anliegen. Mit dem neuen Familienverfahrensrecht, das zum 1. September 2009 in Kraft getreten ist, geht daher eine deutliche Verbesserung zur Durchsetzung des Umgangsrechts zwischen Kindern und ihren getrennt lebenden Eltern einher. Das neue Gesetz markiert dafür insbesondere einen Systemwechsel bei der Vollstreckung von Umgangsregelungen. Die bewusste Verhinderung gerichtlich festgelegter Umgangskontakte kann nunmehr über ein Ordnungsmittel sanktioniert werden und bleibt nicht - wie bisher - folgenlos. Dies wird das längst eingeleitete Umdenken zur Frage der Umgangskontakte zwischen getrennt lebenden Vätern und ihren Kindern weiter befördern und verfolgt damit ein wichtiges Anliegen zur Stärkung des Kindeswohls.
Auch Ihre Forderung nach einer Neuordnung des Unterhaltsrechts ist bereits Realität. Bereits zum 1. Januar 2008 ist eine Kernreform des Scheidungsrechts in Kraft getreten. Mit der Regelung und Forderung zur "Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung" wird Ihr Wunsch nach einer ausgeglichenen nachehelichen Lastenverteilung ausdrücklich aufgegriffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen