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Ursula von der Leyen
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Frage von Andreas S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Andreas S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

Ich habe eine Frage zum Thema Familienpolitik:

Nach meinem Empfinden kommt die Familienpolitik zur Zeit etwas in Schieflage, da zwar die öffentliche Betreuung der Kinder vom Kleinkindalter an (Horte, später Ganztagesschule...) massiv gefördert und ausgebaut wird, um Familien zu entlasten, bei denen sowohl der Vater als auch die Mutter erwerbstätig sind. Andererseits geraten aber die Familien immer mehr ins Hintertreffen, in denen die Mutter sich ganz bewusst für ein Leben als Hausfrau und Mutter bzw. "Familienmanagerin" entscheidet. Es sollten nach meiner Überzeugung nicht nur die berufstätigen Frauen im Fokus stehen. Auch die "Nur-Mütter", die sich durchaus selbstbewusst für diesen anderen Weg entschieden haben, leisten einen wesentlichen Beitrag für unser Gemeinwesen und ihre Lebensleistung sollte entsprechend respektiert und anerkannt werden - ideell und finanziell. Dasselbe gilt selbstredend entsprechend auch für sogenannte "Hausmänner".

Daher meine Frage:
Wie stehen Sie zur Forderung nach einem sogenannten Betreuungsgeld, das ab dem Jahr 2013 (warum eigentlich erst dann!?) an Eltern gezahlt werden soll, die sich dafür entscheiden, dass ein Elternteil auf die finanziellen Vorzüge der Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen, die ja laut Grundgesetz Recht und Pflicht zuförderst der Eltern sein soll (und nicht des Staates)?

Übrigens: Man kann natürlich immer argumentieren: Es ist kein Geld da. Aber da entgegne ich: Für die öffentliche Betreuung der Kinder ist ja ganz offensichtlich auch Geld da...

Mit freundlichen Grüssen und besten Wünschen,
Ihr Andreas Schönberger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schönberger,

in dem am 16. Dezember 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) hat die Bundesregierung mit der für 2013 vorgesehenen Einführung eines Betreuungsgeldes die herausragende Leistung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder gewürdigt. Sie bringt damit zum Ausdruck, dass es ihr um echte Wahlfreiheit geht. Echte Wahlfreiheit - das heißt, dass Eltern die freie Wahl haben, ihr Kind über einen längeren Zeitraum zu Hause selbst zu betreuen oder es in einer Kindertageseinrichtung bzw. von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreuen zu lassen. Diese Wahl haben die Mütter und Väter vor allem in Westdeutschland derzeit nicht.

Der vierte Ausbaubericht der Bundesregierung, der im März 2009 vorgelegt worden ist, weist für das Jahr 2008 eine Versorgungsquote von lediglich 12,2 Prozent für Kinder unter drei Jahren in den westlichen Bundesländern aus (für das gesamte Bundesgebiet beträgt die Versorgungsquote 17,8 Prozent). Wir wissen aber, dass rund ein Drittel der Eltern einen Betreuungsangebot sucht. Wenn es uns um echte Wahlfreiheit geht, müssen wir also etwas für diese Eltern tun. Im Zentrum des Kinderförderungsgesetzes steht deshalb der Ausbau der Kinderbetreuung. Für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren sollen bis zum Jahr 2013 Betreuungsplätze in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege geschaffen werden. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, dieses Ziel in einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu erreichen. Der Bund beteiligt sich mit vier Milliarden Euro an den Ausbaukosten.

Zum Jahre 2013 werden wir auch die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes klären. Ich bin der Meinung: Wir dürfen die Eltern nicht spalten in jene, die ihre Kinder zu Hause fördern möchten, und jene, die sich für eine Einrichtung oder die Kindertagespflege entscheiden. Und wir sollten den Eltern nicht vorschreiben, welchen Weg sie wählen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen