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Ursula von der Leyen
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Frage von Rita S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Rita S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen!

Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Land haben es nicht so leicht!

MIt begüterten Eltern geht alles, mit "Rentner Eltern" oder Hartz IV Familie, ist man oft allein gelassen.
Das fängt bei der Bildung an und hört bei der Freizeitgestaltung auf.
Wenn unsere Kinder das Gymnasium besuchen, haben sie von Anfang an weniger Chancen, denn wir können uns keine teure Nachhilfestunden leisten,wenn es mal in einem Fach nicht so klappt.
Wir können unsere Kinder weder auf Schulfahrten, noch zu Auslandsaufenthalten schicken.
Wenn unsere Kinder sich an einer Schule nicht wohl fühlen, dürfen sie seit Neuestem nicht einmal wechseln, weil zwar der eine Schulrektor dem Wechsel zustimmt, der andere sich aber weigert, den betreffenden Schüler gehen zu lassen, weil es dazu angeblich "keinen Grund" gibt!
Was soll das? Gibt es hier nicht die freie Schulwahl bei den weiter führenden Schulen?
Seit wann dürfen Direktoren einen Schulwechsel bei einem erwachsenen (18) Schüler untersagen, wie bei einem Freund meiner Tochter geschehen?
Was werden Sie im Falle der Wahl, gegen die Studiengebühren, die unsere Kinder benachteiligen, unternehmen?
Gegen die Jugendkriminalität kann man nach meiner Erfahrung ,(ich habe viele Jahre ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet, in Kirchengemeinde und für das Jugendamt) auch nicht mit Kinderhorten und Ganztags- Schulen , gezielt vorgehen!

Die jungen Menschen wollen in einem stabilen, familiären Umfeld aufwachsen!
Mir wurde oft gesagt, dass in der Schule keine Entspannung möglich sei, weil die Umgebung und die Betreuer den Eindruck des andauernden Lernens vermitteln!
" Ich würde mich lieber sofort nach dem Unterricht mit meiner Mutter unterhalten. Am Abend, wenn sie heimkommt, sind wir alle viel zu müde!"
Man fühlt sich nur "abgeschoben", höre ich häufig, das mache aggressiv!

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Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
R. Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich teile ihre Auffassung, dass die soziale Herkunft und die Einkommenssituation der Eltern nicht über Bildungschancen und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und jungen Menschen entscheiden dürfen. Um dieses - leider in Deutschland noch nicht verwirklichte - Ziel zu erreichen, hat das Bundesfamilienministerium in den vergangenen Jahren die frühe Förderung von Kindern in den Mittelpunkt seiner Arbeit gestellt. Neben dem quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung ist uns dabei auch ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot wichtig.

Wie Sie richtig ansprechen verändern sich die materiellen Aufwendungen für die Erziehung von Kindern im Lebensverlauf und steigen mit dem Alter des Kindes. Entsprechend wichtig war für uns die Erhöhung und die nunmehr stärkere Staffelung des Kindergeldes. Untersuchungen belegen, dass bei Paaren mit drei Kindern sowie bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern das Kindergeld mehr als ein Drittel der durchschnittlichen Ausgaben für Kinder deckt. Zudem wissen wir aus Verbrauchsanalysen, dass Eltern mit niedrigem Einkommen zuerst ihre eigenen Bedürfnissen einschränken, bevor sie Einschnitte bei denen ihrer Kinder machen. Das ist keine befriedigende Situation, sie zeigt aber wie sehr Eltern sich auch in finanziell schwierigen Lagen darum bemühen, Kindern einen umfassenden Zugang zu kulturellen und sonstigen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Im Bereich der Sozialhilfe sichern die Regelsätze den Leistungsempfängern das so genannte soziokulturelle Existenzminimum. Hierin enthalten sind auch die Bedarfe (Ernährungsbedarf, Schulbücher etc.) von Kindern.Für den Schulbedarf ist aktuell das sog. Schulbedarfspaket dazu gekommen, dass zu Beginn eines jeden Schuljahres ergänzend zum Sozialgeld oder dem Kinderzuschlag gewährt wird. Mit diesem Gesamtbudget muss eigenverantwortlich gewirtschaftet werden und wir wissen, dass Eltern diese Verantwortung sehr gewissenhaft wahrnehmen.

Für den Bereich Schule liegt die Regelungskompetenz im Übrigen bei den Bundesländern. Es liegt somit in der Hand der Länder und Kommunen sowie des jeweiligen Schulträgers vor Ort Initiativen zu entwickeln, wenn ein ergänzender (Unterstützungs-) Bedarf erkannt wird. So gibt es neben den Regelleistungen für bedürftige Familien, die auch zum Beispiel Kosten für Klassenfahrten ausdrücklich gesondert ausgleichen an vielen Orten Fonds und andere Angebote, die den Schulalltag für Bedürftige und Benachteiligte erleichtern. Soweit Sie das Thema Studiengebühren ansprechen ist es auch eine eigene Angelegenheit der Länder, ob und in welchem Umfang diese Gebühren erhoben und zur Verbesserung der Studienangebote eingtesetzt werden.

Die Bundesregierung hat in Kooperation mit den Ländern und Kommunen im vergangenen Jahr eine Qualifizierungsinitiative beschlossen, mit der durch gezielte Maßnahmen die Bildungschancen von Kindern und jungen Menschen stärker gefördert werden sollen. Die Umsetzung im schulischen Bereich durch Verbesserungen in den Schulstrukturen etc. erfolgt dabei auf Landesebene.

Einen Überblick über familienbezogene Angebote und Leistungen finden Sie im Internet unter http://www.familien-wegweiser.de . Über den Link "Familie regional" erhalten Sie zusätzliche Informationen zu Angeboten in Ihrem Bundesland.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen