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Frage von Christa B. •

Frage an Ursula von der Leyen von Christa B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

in Ihrer Antwort vom 14.08.2009 auf die Fragen von Herrn Thau ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_ursula_von_der_leyen-180-23967-3.html#questions ) ziehen Sie zur Begründung für Ihre Initiative zum Zugangserschwerungsgesetz die Kriminalstatistik heran. (Ich zitiere Sie selbst) "Laut polizeilicher Kriminalstatistik hatte sich die Verbreitung von Kinderpornografie in 2007 um 110 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt."

Meine Fragen dazu:

1. Ist Ihnen bewusst, dass es sich bei den genannten Zahlen der Statistik um die Anzahl der Ermittlungsfälle handelt, nicht um die tatsächliche, gerichtlich nachgewiesene Verbreitung?

2. Sind Ihnen die Zahlen aus der Kriminalstatistik 2008 bekannt? Im Kurzbericht des BKA ( http://www.bka.de/pks/pks2008/download/pks2008_imk_kurzbericht.pdf ) heißt es dazu auf Seite 10:
"Allerdings hat der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um –24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fall-zahlen nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück."

3. Wie sehen Sie im Lichte dieser Zahlen Ihre Begründung, man müsse angesichts der Massenhaftigkeit der Rechtsverletzungen gegen § 184b StGB nicht nur privatrechtliche Verträge der Internetservice-Provider mit dem BKA anmahnen, sondern auch besonderes Gesetz für diesen Strafrechtstatbestand erlassen?

Besten Dank für eine baldige Antwort,

C. Bartsch

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Bartsch,

Es gab und gibt mehrere Gründe für ein Gesetz in Folge des Vertrages mit den Providern: zunächst einmal wollten die Provider selbst eine gesetzliche Grundlage zur Klarheit, schon alleine wegen der Eingriffe in das Telemediengesetz. Darüber hinaus kann erst ein Gesetz den gesamten Markt abdecken, da der Vertrag ja nur mit fünf Providern geschlossen wurde. Da sich der Markt schnell ändern kann, bringt ein Gesetz hier auch mehr Aktualität. Entscheidend war und ist aber, dass mit einem Gesetz ein klares Signal ausgeht, viel stärker als mit einem Vertrag, der mit Einzelnen geschlossen wird. Mit dem Kinderpornografiebekämpfungsgesetz wollen wir in Deutschland das klare Signal setzen: Kinderpornografie nehmen wir nicht hin! Damit findet Deutschland auch endlich Anschluss an viele Länder, die bereits seit Jahren entschlossen mit Gesetzen gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen