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Frage von Adam S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Adam S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

ich lese öfters von ihnen, dass sie die 134.000 Menschen, welche die Petition gegen die Internetzensur unterschrieben haben nicht allzu ernst nehmen.
Sie argumentieren gerne damit, dass es ja "nur" diese 134.000 seien, die sich dagegen aussprechen, die restlichen Millionen Internetnutzer würden sie aber bei ihrem Vorhaben unterstützen.

Etwa eine Woche vor der Petition gegen Internetsperren, lief eine Petition, die genau ihr Anliegen gefordert hat.

"Wir fordern vom deutschen Bundestag angesichts der ausufernden Problematik der Kinderpornographie im Internet eine sofortige und klare gesetzliche Grundlage um Sperrmaßnahmen durchzusetzen."
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3293

Es haben nach 6 Wochen genau 328 Menschen unterschrieben.Woraus schließen sie auf eine breite Unterstützung der Bevölkerung bei ihrem Zensurvorhaben?Wieso haben sich diese Menschen nicht an der Petition für Internetsperren beteiligt?

Bitte argumentieren sie jetzt nicht mit ihrer Umfrage. Kurze Zeit danach wurde eine ähnliche Umfrage gestellt, bei der plötzlich über 90% der Befragten für das Löschen von KiPo Seiten war.

Desweiteren hätte ich als Jura Student eine Frage zum rechtlichen Aspekt.

"Nach der Rechtsprechung des BVerfG erstreckt sich der Kompetenztitel
des Rechts der Wirtschaft nicht auf Vorschriften, die allein dazu dienen, die öffentliche
Sicherheit und Ordnung zu schützen, auch wenn sie Auswirkungen auf die
wirtschaftliche Tätigkeit haben (BVerfGE 8, 143, 149 f.; 13, 367, 371 f.; 41, 344)."

Es wird immer damit argumentiert, dass das Gesetz in die Zuständigkeit des Bundes falle, weil Art.74 Nr.11 greife (Recht der Wirtschaft).
Die Rechtsprechung BVerfG zeigt aber eindeutig, dass das Gesetz in den Bereich des Polizei- und Sicherheitsrechts fällt und somit Ländersache ist.
Was bringt sie zu der Annahme, dass das Gesetz verfassungsmäßig sei?

Mit freundlichen Grüßen
Adam Schwamberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwamberger,

Die Unterstützung im Vorgehen gegen Kinderpornografie finden wir nicht nur in der Bevölkerung, wie eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach bestätigt hat (so begrüßen 91% der Gesamtbevölkerung ab 16 Jahren die Maßnahmen der Bundesregierung), sondern auch unter den Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Darunter zählen auch Fachkräfte aus der unmittelbaren Arbeit mit Betroffenen, wie z.B. Unicef, Ecpat, Save the Children und Innocence in Danger.

Zu Ihrer rechtlichen Frage hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz:

Der Bund hat aus zwei Gesichtspunkten die Kompetenz zur Gesetzgebung:

Es handelt sich hier nicht um ordnungsbehördliche Sperrverfügungen, sondern um eine Regelung einer gesetzlichen Verpflichtung für die davon betroffenen Wirtschaftsunternehmen. So werden die Provider in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit reglementiert. Auch aus einem weiteren Grund hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz: bei der sog. Stoppmeldung handelt es um ein Telemedienangebot, das den allgemein rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Telemedien unterliegt. Für das hierfür einschlägige Telemediengesetz hat der Bund bereits die Gesetzgebungskompetenz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen