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Ursula von der Leyen
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Frage von Eberhard T. •

Frage an Ursula von der Leyen von Eberhard T. bezüglich Umwelt

Ich fahre einen Volkswagen mit einem Saisonkennzeichen und habe einen Dieselpartikelfilter einbauen lassen. Leider schreibt mir das Finanzamt, dass ich nicht die Steuererleichterung von 330,- Euro bekomme. Ich zahle für jeweils ein halbes Jahr Kfz-Steuern, da aber der Förderzeitraum so bemessen wird wie bei einem Vollzahler, bekomme ich nur einen Teil der Förderung aufgrund der neuen Gesetzeslage ab Dezember 2008. Warum wurde das so entschieden vom Gesetzgeber und warum stösst man damit Autofahrer wie mich vor den Kopf?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tieck,

Mit der von Ihnen angesprochenen Neuregelung, dem 4. Gesetz zur Änderung des Kfz-Steuergesetzes, sollen die Besitzer von Diesel-Pkw eine steuerliche Förderung erhalten, wenn sie ihren Wagen nachträglich mit einem Russpartikelfilter ausrüsten. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Diesel-Pkw mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2006 eine befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer im Wert von 330 Euro erhalten, wenn eine Nachrüstung mit wirksamer Partikelminderungstechnik in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommen wurde. Die Förderung ist hierbei also in Form einer Steuerbefreiung vorgesehen. Diese beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007.

Die Förderung ist dabei an die Steuerbelastung gekoppelt. Das bedeutet, je weniger Kfz-Steuern Sie zahlen, desto mehr verringert sich der Entlastungsbetrag. So erhalten z.B. Fahrzeuge, die komplett von der KFZ-Steuer befreit sind, gar keine Entlastung bzw. Förderung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen