Frage an Ursula von der Leyen von Marja B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich zitiere aus einem Artikel auf der Website des Hamburger Abendblattes ( http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html ), dort sagen Sie:
"Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann."
Können Sie bitte erklären, seit wann das Internet ein rechtsfreier Raum ist oder wie es zu einem werden könnte? Wieso sollten Vergehen im Internet nicht wie bisher zivil- oder strafrechtlich verfolgbar sein? Warum wird nicht einfach geltendes Recht angewandt, das selbstverständlich auch im Internet gilt, anstatt nun die doch nur zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte eingeführten Kontrollmechanismen zu erweitern?
Desweiteren ist in dem Artikel folgendes zu lesen:
"Ihren Kritikern hielt von der Leyen entgegen, selbst kein Rezept gegen Kinderpornographie im Internet zu haben. Sie wüssten „auch keine Lösung", sagte sie."
Dies entspricht nicht der Wahrheit. Im Zuge der kurzzeitigen Bekanntwerdung einiger Sperrlisten zeigte die Organisaton Carechild, dass die schriftliche Aufforderung an Provider, gesetzwidrige Inhalte von ihren Servern zu löschen, schon ausreicht, um ein Handeln zu bewirken. Dies verbunden mit einer strafrechtlichen Verfolgung der Webspace-Inhaber bzw. der "Uploader" sollte ein ungemein wirksameres Vorgehen darstellen als allein die Ausblendung der Inhalte. Und in diesem Zusammenhang würde ich mich über eine Erklärung freuen, weshalb eine länderübergreifende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden hier nicht so einfach möglich sei. Ich stelle es mir ganz naiv so vor: ein Land nennt einem anderen Land die Serveradressen und schon geht die Jagd los. Warum funktioniert das nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Marja Biecker
Sehr geehrte Frau Biecker,
Die mit dem Kinderpornografiebekämpfungsgesetz vorgesehenen Zugangserschwerungen im Internet schließen eine bestehende Lücke, die in der Regel dann entsteht, wenn die Server in Drittstaaten stehen und ein schnelles Schließen der Quellen zwar angezeigt, aber nicht durch- oder umzusetzen ist. Mit listengenerierten Sperrverfahren, so wie es das Gesetz vorsieht, können wir wertvolle Zeit sparen, die uns durch Einzelsperrverfügungen, wie sie bisher möglich sind, verloren geht. Die Einführung der Zugangssperren unterstützt zudem die Arbeit der Ermittler. So können wir dann erstmals systematisch kinderpornograf ische Websites identifizieren und in sekundenschnelle zwischen den Ländern austauchen. Und jedes Land in diesem Verbund kann auf den Erkenntnisstand des jeweils anderen aufsetzen. Damit ermitteln wir die Quellen rascher und effektiver und können sie dann auch wirksam schließen.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Webseiten mit nach deutschem Recht als kinderpornografisch einzustufenden Inhalten werden nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamt es (BKA) fast ausschließlich über Server im Ausland bereit gestellt und zwar bevorzugt in Staaten, die über entsprechende Gesetzgebung nicht verfügen oder vorhandene Gesetze nicht anwenden. Dies erschwert eine länderübergreifende Strafverfolgung, weshalb polizeiliche Maßnahmen nicht ausreichen. Dazu kommt, dass mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern weltweit viel Geld verdient wird. Ein Großteil der Kinderpornografie wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet, deren Betreiber monatlich Millionenbeträge einnehmen. Es gibt also viele unterschiedliche Gründe, warum wir im Netz „Stopp- Schilder" brauchen, auf die jeder stößt, der kinderpornografische Seiten betreten will.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen