Portrait von Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ursula von der Leyen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Marcus W. •

Frage an Ursula von der Leyen von Marcus W. bezüglich Familie

Guten Tag Frau Dr. von der Leyen,

wie stehen sie zu dem Vorwurf ihre Stop-Schilder würden die tatsächliche Strafverfolgung im Falle von "nicht zeitnah" ermittelt und entfernbaren Angeboten be- oder sogar verhindern, da der Betreiber dadurch vorgewarnt wird dass gegen ihn über den langen Dienstweg (Deutschland-> Interpol->nationale Behörden) ermittelt wird?

Mit freundlichen Grüssen,
ein informierter, sachlicher Bürger.

Portrait von Ursula von der Leyen
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolschon,

die Bundesregierung hält diese Befürchtung nicht für begründet:

Die Zugangserschwerung zu kinderpornografischen Webseiten ist eine zusätzliche flankierende Maßnahme bei der Bekämpfung des Besitzes, der Verbreitung und der Herstellung von Kinderpornografie und soll ausschließlich zu präventiven Zwecken erfolgen. Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend sind. Dieser Grundsatz: Löschen vor Sperren ist mit dem Gesetz klar geregelt worden. Über die Sperrung muss das BKA den Provider nicht vorab informieren. Es gibt keine Pflicht, sondern es liegt im Ermessen des BKA, ob es vorab informiert.

Grundsätzlich wird dem umgeleiteten Nutzer auf der vom BKA erstellten Stopp-Seite lediglich erläutert, dass weder Informationen zur IP- Adresse noch andere Daten, anhand derer der Nutzer identifiziert werden könnte, vom BKA gespeichert werden. Hinweise auf mögliche Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, die den Nutzer ggf. dazu bewegen könnten Beweismittel zu vernichten, sind daher mit der Stopp- Seite nicht verbunden.

Bei Bekanntwerden von im Ausland gehosteten kinderpornografischen Internetinhalten unterrichtet das BKA unverzüglich auf dem Interpol- Weg die Strafverfolgungsbehörden der betroffenen Staaten, so dass diese im Rahmen der eigenen Zuständigkeit tätig werden können. Dieser Weg wird in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung bereits jetzt schon beschritten und besteht unabhängig von den Zugangssperren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen