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Ursula von der Leyen
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Frage von Markus S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Markus S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

mir stellt sich die Frage, wie sie die von Ihnen geforderten Verhaltensregeln für eine geschützte Internetnutzung praktisch umsetzen und deren Einhaltung garantieren wollen.

Des weiteren würde mich die Frage interessieren, auf Grund welcher Expertenmeinungen und Prüfungskommission das Web-Sperrengesetz entwickelt wurde. Zusätzlich würde mich Ihre persönliche Einstellung zu dem Thema "Internet als Gefahrenquelle für Kinder und Jugendliche" interessieren, da ich durch die gestiegene Medienpräsenz Ihrer Person und den von Ihnen getroffenen Aussagen zu technischen Sachverhalten den Eindruck gewinne, das, mit Verlaub, Ihre Detailkenntnisse zu dem technischen Hintergrund nicht ausreichend erscheinen, eine derart weitreichende Gesetzesänderung zu initiieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

1. Mir geht es darum, dass sich alle auf bestimmte Grundregeln verständigen - und zwar freiwillig. Wir brauchen eine breite Diskussion darüber, wie wir mit Freiheiten im Netz umgehen wollen. Mobbing und Cyberbullying sind ernste Verletzungen, denen wir tatkräftig begegnen müssen.

Natürlich gibt es auch heute schon Verhaltenskodizes der Social Communities, an die sich Internetnutzer halten müssen, wenn sie sich in Foren aufhalten. Jeder Anbieter hat seine speziellen Anforderungen. Verstößt ein Internetnutzer gegen diese Regeln, kann er verwarnt oder zeitweise von der Nutzung ausgeschlossen werden. Das geht bis hin zur Sperrung des Accounts oder Anzeige bei den Vermittlungsbehörden. Wir brauchen verständliche und akzeptable Spielregeln, die das Miteinander im Netz wirksam regeln.

Auf die Tatsache, dass sich leider nicht alle daran halten, haben einige Forenbetreiber bereits reagiert. Ein gutes Beispiel gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins und freiwilligen Engagements der Unternehmen ist eine Vereinbarung zur freiwilligen Selbstkontrolle, die die Social-Community-Betreiber Lokalisten, StudiVZ und wer-kennt-wen unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. (fsm) miteinander getroffen haben.

Die Unternehmen verpflichten sich, vor allem junge Nutzer durch technische Maßnahmen vor Missbrauchshandlungen Dritter zu schützen und durch eine verstärkte Aufklärung von Minderjährigen, Eltern und Pädagogen gezielt darauf hinzuweisen, welche Schutzmöglichkeiten bestehen.

Das ist ein guter Ansatz, der zum Nachahmen animieren sollte. Mir ist wichtig, dass wir auf allen Ebenen ansetzen. Klar ist: Kinder- und Jugendschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird.

2. Zum Kinderpornografiebekämpfungsgesetz: Ich habe mich am 13. Januar zusammen mit Innenminister Wolfgang Schäuble, dem damaligen Wirtschaftsminister Michael Glos, den sieben großen Internetzugangsanbietern in Deutschland sowie den Verbänden der Internetwitschaft eco, BITKOM und FSM über folgendes Vorgehen verständigt: In einem ersten Schritt werden Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den einzelnen Internetzugangsanbietern zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet geschlossen.

In einem zweiten Schritt werden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene erarbeitet.

Zur Umsetzung der Verabredung wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Teilnehmer waren 8 große Deutsche Provider (Telekom, Vodafone/Arcor, Versatel, freenet, O2, United Internet/1 & 1, Alice/Hansenet, Kabel Deutschland) und die Verbände FSM, BITKOM und eco. Neben meinem Ministerium waren auch das Bundesinnenministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Bei der Erarbeitung der Eckpunkte zur gesetzlichen Regelung wurden das Bundesministerium der Justiz und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Arbeitsgruppe mit aufgenommen.

Parallel zu der Arbeit in dieser Arbeitsgruppe habe ich mich regelmäßig und intensiv mit Expertinnen und Experten ausgetauscht. Und natürlich gab es Sachverständigenanhörungen, die zu jedem Gesetzgebungsprozess dazugehören: Am 12. Februar fand eine Anhörung des Unterausschusses "Neue Medien" und am 27. Mai eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie statt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen