Frage an Ursula von der Leyen von Harry H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
die Erfahrungen in anderen Ländern mit sogenannten "Sperrlisten" zeigen dass diese nicht geheimzuhalten sind, wie begegnen Sie dem Vorwurf dass Sie die Verbreitung von kinderpornographie im Internet mit einer solchen Liste vorantreiben? Nicht zuletzt da diese "Zugriffserschwerung" von jedem Laien umgangen werden kann. Es ist heute schon abzusehen dass diese Liste an die Öffentlichkeit gelangt, ich muss mich ernsthaft Fragen wie Sie es unter diesem Gesichtspunkt verantworten können diese Liste an privatwirtschaftliche Unternehmen weiterzugeben.
Ich freue mich auf eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Harry Hagberg
Sehr geehrter Herr Hagberg,
Die Sperrlisten enthalten sensible Informationen, die nicht an Dritte gelangen dürfen. Aus diesem Grund regelt das
Kinderpornografiebekämpfungsgesetz ganz klar, dass die Sperrliste des Bundeskriminalamtes oder Teile daraus nicht an die Öffentlichkeit gelangen und von Personen, die am Abruf von kinderpornografischen Seiten interessiert sind, nicht als Quelle missbraucht werden.
Gemäß § 3 sind die betroffenen Zugangsvermittler dazu verpflichtet, die Liste gegen Kenntnisnahme durch Dritte zu sichern. Handelt ein Zugangsvermittler ordnungswidrig und sichert die Liste nicht, nicht richtig oder nicht vollständig, kann gegen ihn eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen