Frage an Ursula von der Leyen von Jürgen D. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
könnten Sie sich vorstellen auf einen Listenplatz zu verzichten um sich dem
Wähler zu stellen - also den Einzug in das nächste Parlament von einem
Direktmandat abhängig zu machen?
Im Zuge der aktuellen nicht abebbenden Diskussion über das von Ihnen auf den Weg
gebrachte ZugErschwGes erachte ich dies als einen absolut notwendigen Schritt!
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Jürgen Descher
Sehr geehrter Herr Descher,
Ich halte die Diskussion für sehr wichtig. Wir müssen in aller Breite diskutieren, wie wir mit dem Thema Freiheit im Netz umgehen wollen. Fest steht, dass Kinderpornografie im Netz und der freie Zugang zu Bildern vergewaltigter Kinder Probleme sind, bei denen wir nicht einfach wegsehen können.
Ich bin deshalb entschlossen, mit allen Mitteln gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen. Dazu gehört zuallererst, Täter zu stellen, Opfer zu identifizieren und Quellen zu schließen.
Deshalb haben wir im jetzt beschlossenen Kinderpornografiebekämpfungsgesetz die Schrittfolge "Löschen vor Sperren" verankert. Das heißt, nur wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht an die Quellen herankommen, sind künftig alle Zugangsanbieter verpflichtet, die vom Bundeskriminalamt identifizierten Inhalte zu sperren. Dieser wichtige Baustein unserer Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt hat in Deutschland bislang gefehlt.
Wir sind nun Teil eines Staatenbundes, der eng vernetzt zusammenarbeitet, um Opfer rauszuholen und Täter zu verfolgen.
Ich habe die Bedenken, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens genannt wurden, sehr ernst genommen. An vielen Stellen hat es Nachbesserungen am Gesetzentwurf gegeben. So wurde beispielsweise explizit ausgeschlossen, dass personenbezogene Daten, die aufgrund der Stoppmeldung anfallen, zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen. Außerdem sieht das Gesetz jetzt vor, dass beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein Expertengremium eingerichtet wird, das jederzeit Einsicht in die Sperrlisten des Bundeskriminalamtes nehmen kann und die Einträge überprüft.
Grundsätzlich weiche ich aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab, die offen im Internet zugänglichen Bilder von sexuell missbrauchten Kindern zu blockieren. Das Internet ist ein großartiges Instrument, aber keine Parallelgesellschaft, in der die Rechte von Kindern nichts zählen. Das Sich-Verschaffen und die Verbreitung von Kinderpornografie ist in der realen Welt ein Straftatbestand. Wieso sollte das Recht, das offline gilt nicht auch online gelten?
Im Übrigen wird es in zwei Jahren eine Evaluierung des Gesetzes geben.
Dann werden wir sehen, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen