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Frage von Tim G. •

Frage an Ursula von der Leyen von Tim G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen

da Sie in meinem Wahlkreis kandidieren, möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen, die mir für meine Wahlentscheidung wichtig sind: Wie stehen Sie zum Nachweis von Deutschkenntnissen als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten? Haben Sie sich als Familienministerin einmal über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf binationale Familien informiert und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Soll das Gesetz Ihrer Auffassung nach Bestand haben oder soll man es insbesondere mit Rücksicht auf Familien wieder abschaffen?

Wie stehen Sie zu der vom BMI geplanten Einführung einer so genannten Einladerwarndatei? Dort sollen ja auch familiäre Einladungen gespeichert und Polizei und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden. Da das BMI in der nächsten Legislaturperiode sicher einen neuen Anlauf für dieses Gesetz unternehmen wird, möchte ich gern wissen, wie Sie sich in einer Abstimmung darüber verhalten würden?

Mit freundlichen Grüßen
Tim Gerber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gerber,

bezüglich Ihrer Frage zum Thema Deutschkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehepartner, möchte ich Ihnen gern meine Auffassung etwas ausführlicher schildern.

Die Integration von Zuwanderern und deren Familien ist ein zentrales Anliegen der unionsgeführten Bundesregierung. Die Menschen, die das Recht erworben haben, dauerhaft hier zu leben, sollen die Chance auf eine vollständige Integration in unsere Gesellschaft verwirklichen können. Mit der Reform des Zuwanderungsgesetzes (Richtlinienumsetzungsgesetz), das Ende August 2007 in Kraft getreten ist, wurden elf EU-Richtlinien umgesetzt. Dabei wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Mindestalter (18 Jahre) für den Nachzug ausländischer Ehepartner festzulegen. Dies dient dem Schutz junger Ausländerinnen vor Zwangsverheiratung .

Der Ehegattennachzug wurde des Weiteren an den Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache gekoppelt. Integration kann nur über die Sprache gelingen, mit dem Erwerb einfacher Sprachkenntnisse bereits im Heimatland, wird die Integrationsfähigkeit der Zuziehenden von Anfang an gestärkt.

Mit dem Gesetz wurde das Prinzip des „Förderns und Forderns“ verankert, indem neben der staatlichen Förderung durch Integrationskurse auf der Seite der ausländischen Bürgerinnen und Bürger die Bereitschaft zur Integration durch Teilnahme am Integrationskurs gesetzlich eingefordert wird.

Das Gesetz enthält darüber hinaus eine „Altfallregelung“, mit der die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer fortgeführt wird.

Mit den Änderungen beim Familiennachzug, dem Ausbau der Integrationskurse, der Deutschen Islamkonferenz und dem Einbürgerungstest haben wir eine realitätsbezogene Integrationspolitik auf den Weg gebracht.

Damit Integration gelingt, bedarf es einer Politik des aktiven Miteinanders. Einerseits haben die Zuwanderer Anspruch auf Unterstützung ihrer Bildungs- und Integrationsanstrengungen, andererseits sind von ihnen hinreichende eigene Anstrengungen zu erwarten. Eine gelungene Integration möglichst vieler Menschen ist unabdingbar für den Zusammenhalt in unserer offenen Gesellschaft und ist Basis zur Aktivierung bisher ungenutzter Potenziale.

Was Ihre zweite Frage hinsichtlich der Einführung einer so genannten „Visa-Warndatei“ betrifft, so hält die Union in der Tat dieses Vorhaben dem Grunde nach für wichtig, um gezielt Missbrauch vorzubeugen. Selbstverständlich darf dabei nicht über das eigentliche Ziel hinausgeschossen werden und darf nicht der Eindruck eines Generalverdachts entstehen. Daran müssen sich die konkreten Regelungen auch in ihrer Differenziertheit orientieren. Mehrere Millionen Menschen beantragen pro Jahr Visa für unser Land. Um diesen Ansturm bewältigen zu können, müssen die deutschen Visastellen mit modernsten technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden, statt auf Karteikarten und Einzelnachfragen zurückgreifen zu müssen. Ein dauerhafter Verzicht auf die Warndatei nach den genannten Kriterien auf das Notwendige beschränkt, geht vor allem zu Lasten der Millionen rechtstreuer Menschen, die für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik nun längere Wartezeiten für die Bearbeitung ihres Visumantrages in Kauf nehmen müssen.

Wir dürfen auf keinen Fall dem pauschalen Versuch unterliegen, Reisefreiheit und effiziente Kontrollen gegeneinander auszuspielen. Das wäre unter dem Blickwinkel von notwendiger Sicherheit und Schutz nicht redlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen