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Frage von Barbara S. •

Frage an Ursula Mogg von Barbara S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mogg,

mit Bedauern habe ich festgestellt, dass sich Ihr Kollege Michael Fuchs MdB im Gegensatz zu Ihnen schon die Zeit genommen hat auf die Frage zur Patientenverfügung zu antworten. Gerne würde ich aber auch Ihre Meinung dazu erfahren.
MfG B. Schrind

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schrind,

Ich habe mich bezüglich der vorliegenden drei Anträge zur Patientenverfügung noch nicht endgültig entschieden. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass der dokumentierte Wille des Einzelnen zu respektieren ist. Wie Sie selbst andeuten, stehen wir in dem Dilemma, dass ein zu leichfertig bekundeter Wunsch im Gegensatz zu dem stehen kann, wie wir in einer konkreten Situation entscheiden. Aus diesem Grunde tut sich der Gesetzgeber bereits seit Jahren schwer, mehrheitlich eine Entscheidung zu treffen.

Eine ausreichende inhaltliche Konsistenz sowie eine aus der Verfügung hervorgehende Kenntnis der Konsequenzen der eigenen Darlegungen halte ich für wichtig. Diese gewährleistet entgegen Ihrer Vermutung auch der Stünker-Antrag dadurch, dass er im Fall einer Uneinigkeit zwischen Betreuer und Arzt die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts vorsieht. Im Übrigen ist wichtig, dass die Basisversorgung, darunter das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Hunger und Durst, auch durch eine Verfügung nicht unterbunden werden kann.

Jedwede Verfügung, die mögliche lebensverlängernde Maßnahmen in bestimmten Fällen unterbindet, sollte ihrem Urheber in ihren Konsequenzen bewußt sein. Viele Menschen beraten sich darüber bereits heute mit ihren Ärzten. Dies ist jedenfalls wünschenswert. Aus meiner Sicht gebietet der Respekt vor mündigen Menschen aber ganz grundsätzlich die Annahme, dass sie existenzielle Verfügungen zum Zweck der Berücksichtigung im Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit sehr ernsthaft und sorgfältig treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Mogg