Frage an Ursula Mogg von Frank J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mogg,
Ich wende mich an Sie als Bürger Ihres Wahlkreises.
Sie haben am 18.6. für das Gesetz zur Einführung des ZugangsErschwerungsGesetzes gestimmt.
Ihre bisherige Antwort zu Ihrem Abstimmungsverhalten ist mir bekannt ..
.. wortgleiche Erklärungen gibt es von vielen Fraktionsmitgliedern der SPD.
Ich möchte sie zu vier wesentlichen Punkten, des von Ihnen zugestimmten Gesetzes befragen:
Gewaltenteilung:
Bei einem so gravierendem Schritt, wie dem Sperren einer Seite für Zugriffe von deutschen Nutzern; wäre da nicht eine Beteiligung eines Richters nötig gewesen?
Ist eine solche Machtfülle beim BKA nicht grundgesetzwidrig und gefährlich ?
Expertengremium:
Die SPD beruft sich darauf, dass ein Expertengremium nachträglich 3-monatlich in Auszügen, die Liste begutachten darf.
Wie genau ist dies ausgestaltet?
Wer bestimmt die Art und Umfang des Auszuges?
Wie gehen Sie damit um, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte schon vor der Abstimmung im Bundestag gegen die Ansiedlung des Gremiums bei seinem Amt protestiert hat?
Löschen vor Sperren:
Die SPD-Fraktion schreibt:
"Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben."
Das Gesetz sagt aber:
"Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit _erfolgversprechend_ sind."
Was ist eine angemesssene Zeit? .. Wie wird sichergestellt, dass das BKA über die bisherigen Bemühungen hinausgehende Massnahmen betreibt? (der vielzitierte 1-monatige Dienstweg wäre so ein Grund erstmal jede Seite zu sperren)
Rechtsweggarantie:
Wie wird der Inhaber einer Domain über die Sperre in Deutschland informiert?
Wie ist der Rechtsweg garantiert, sollte man fälschlich auf dieser Liste landen?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Jahn
Sehr geehrter Herr Jahn,
der Bundestag hat am 18. Juni 2009 über das von Ihnen angesprochene Zugangserschwerungsgesetz in 2./3. Lesung ausführlich debattiert. Dabei sind alle von Ihnen angesprochenen Fragen auf den Tisch gekommen und behandelt worden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich hier keine Zusammenfassung dieser Debatte vornehme. Es ist Sinn und Zweck der parlamentarischen Öffentlichkeit, die Beweggründe des Gesetzgebers in solchen Fällen nachvollziehbar zu machen. Da natürlich nicht jeder diese Debatten verfolgen kann, werden sie protokolliert und veröffentlicht. Ich möchte Sie deswegen auf das Plenarprotokoll für diesen Tag hinweisen, das sie als pdf-Datei auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages finden: http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp_pdf/16227.pdf Sie finden die entsprechende Debatte unter dem Tagesordnungspunkt 9 auf den Seiten 25152 – 64,
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ursula Mogg