Frage an Ursula Mogg von Dr. Jürgen K. bezüglich Recht
Sehr verehrte Frau Mogg!
Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?
Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtigen Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
An Anruf Ihrerseits bei mir (06747/932127) würde genügen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. med. Jürgen Koch
Sehr geehrter Herr Dr. Koch,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz. Da ich davon ausgehen darf, dass Ihnen die Rahmenbedingungen dieses Gesetzes bekannt sind, möchte ich mich auf einige persönliche Anmerkungen beschränken.
Ich kann Ihre Verärgerung sowohl in Bezug auf die Kosten als auch der zusätzlichen Anforderungen gut nachvollziehen. Trotzdem werbe ich um Verständnis für die getroffenen Entscheidungen. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen im Luftverkehr sowie einer Forderung der Innenministerkonferenz vom 14./15. Mai 2003. Nach gemeinsamer Einschätzung der Sicherheitsbehörden ist eine Vielzahl von Tatszenarien denkbar, in denen auch durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können.
„Was hat der Staat getan, um das zu verhindern?“ ist die meistgestellte Frage nach dramatischen Ereignissen wie in New York. Es gehört tatsächlich zu den wichtigen Aufgaben eines Staates, das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Ich erinnere mich auch sehr gut an die Debatte im Verteidigungsausschuss nach dem Vorfall in Frankfurt. Ganz aktuell hat der Absturz eines Flugzeuges vor dem Kanzleramt eine solche Sicherheitsdebatte erneut ausgelöst. Selbstverständlich unterstellt Ihnen niemand, dass Sie Kamikazeterroristen sind. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit der notwendigen Gelassenheit im Interesse unser aller Sicherheit der Überprüfung zu unterziehen. Ihrer Einladung komme ich bei Gelegenheit gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Mogg